Schönborn wirbt für Einhaltung von Coronamaßnahmen in Kirchen
Kardinal Christoph Schönborn hat für die Einhaltung der Corona-Schutzregeln in Kirchen geworben. In seinen Schlussworten bei der Riesenorgelweihe am Sonntag im Wiener Stephansdom dankte er den Gläubigen vor Ort für das Tragen der Schutzmasken während des gesamten Gottesdienstes. "Danke für ihre Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Disziplin - ohne diese Maßnahmen wäre es momentan unverantwortlich gemeinsam Gottesdienst zu feiern", sagte der Wiener Erzbischof bei der live im TV übertragenen Messe. "Wo dies aber gelingt, bleibt es möglich - es liegt wirklich an uns", rief der Kardinal auf: "Bleiben Sie gesund, bleiben sie im Gebet und im alltäglichen solidarischen Verhalten miteinander verbunden - auch wenn wir weiterhin Abstand halten müssen", wandte er sich an die Gläubigen.
Die Einhaltung von Maßnahmen wie Abstandsregeln, Mund-Nasen-Schutz und anderen Schutzvorgaben sei bisher in den katholischen Kirchen "sehr gut gelungen", sagte der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, der die TV-Übertragung der Festmesse im ORF co-kommentierte. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie seien auch im Gottesdienst notwendig, so Schipka. "Man braucht keine Angst zu haben, einen Gottesdienst zu besuchen, wenn die Maßnahmen eingehalten werden. Die Gottesdienstteilnehmer sind gefordert, hier Nächstenliebe zu üben und Solidarität", hielt der Bischofskonferenz-Generalsekretär fest.
In den katholischen Kirche ist - wie in anderen Gotteshäusern von Kirchen und Religionsgemeinschaften - seit 21. September ein Mund-Nasenschutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes zu tragen. Schon seit der Wiederaufnahme öffentlichen Gottesdiensten nach dem Corona-Lockdown ist in den katholischen Kirchen auch ein Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. Zu den weiteren Vorsichtsmaßnahmen zählt u.a., dass für den Gottesdienst Desinfektionsmittel bereitgestellt gestellt werden muss und auch der Gesang zu reduzieren ist. Zusätzliche Regeln gibt es in den Diözesen für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass wie Trauungen, Erstkommunionen oder Firmungen.
Quelle: kathpress