Wien: Schutzmaske in Gottesdiensten wieder dringlich empfohlen
Die Coronavirus-Ampel der Bundesregierung wurde am Freitag offiziell in Betrieb genommen. Während die Ampel für den Großteil Österreichs auf Grün steht, gilt für die Städte Wien, Linz, Graz und den Bezirk Kufstein gelbes Licht, wofür eine erweiterte Maskenpflicht vorgesehen ist. Das war die erste Empfehlung der staatlichen Covid-Kommission. Infolgedessen hat die Erzdiözese Wien Freitagnachmittag die Empfehlung ausgegeben, dass die Gläubigen in der Stadt Wien wegen der Ampelstufe Gelb wieder während des gesamten Gottesdienstes einen Mund-Nasenschutz tragen und dass das gemeinsame Singen reduziert wird.
Weiterhin gelten die ohnehin in Kraft gebliebenen Maßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstands und die besonderen Hygienevorschriften rund um den Kommuniongang. Das bestätigte Diözesansprecher Michael Prüller gegenüber "Kathpress".
Österreichweite Rahmenordnung
In der katholischen Kirche in Österreich nimmt mit dem Herbst in den Pfarren und darüber hinaus das kirchliche Leben wieder Fahrt auf. Zu den traditionellen kirchlichen Feiern und Aktivitäten (wie Erntedank) kommt, dass etwa Erstkommunionen oder Firmungen in den kommenden Monaten nachgeholt werden sollen. Bis auf Weiteres sollte dies unter Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen auch möglich sein.
Für die katholische Kirche in Österreich gilt grundsätzlich die Rahmenordnung für Gottesdienste der Bischofskonferenz vom 20. Juni als Grundlage aller Maßnahmen. Am 27. Juli haben die heimischen Diözesen - mit Ausnahme von Vorarlberg - freiwillig aufgrund steigender Infektionszahlen einige Adaptionen oder Verschärfungen vorgenommen. Die wichtigste Änderung Ende Juli war, dass in Regionen mit steigenden Corona-Zahlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Gottesdienst wieder verpflichtend ist.
Wichtigste Verpflichtung der Rahmenordnung ist freilich nach wie vor die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genau so wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es laut Rahmenordnung in der derzeit gültigen Fassung noch keine Einschränkung, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.
Handkommunion ist empfohlen, Mundkommunion ist möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Sollte es zu einer Berührung kommen, muss die liturgische Handlung für das Waschen oder Desinfizieren der Hände unterbrochen werden.
Die Rahmenordnung setzt grundsätzlich auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind und stellt insgesamt bei allen auf die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme" ab. Es steht auch jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen. - Die Erzdiözese Wien hat dies nun eben getan.
Bischofskonferenz adaptiert Rahmenordnung
Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz wird derzeit vom Österreichischen Liturgischen Institut in Abstimmung mit Referatsbischof Anton Leichtfried und dem Rechtsreferat der Bischofskonferenz angepasst. Sobald die staatliche Rechtslage voraussichtlich Ende September novelliert ist, wird die Bischofskonferenz die aktualisierte Fassung der Rahmenordnung beschließen, erläuterte Bischofskonferenz-Sprecher Paul Wuthe am Freitag gegenüber "Kathpress".
Weiters wird vonseiten des Österreichischen Pastoralinstituts in Abstimmung mit u.a. Referatsbischof Alois Schwarz bereits eine neue Handreichung zur Corona-Ampel für den Bereich der Pastoral erstellt, in der die geltenden Rechtsgrundlagen und notwendige bzw. empfohlenen Maßnahmen für das kirchliche Leben in Pfarren und anderen Bereichen zusammengefasst werden sollen.
Die derzeit gültige Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung.
Quelle: kathpress