"Aktion Leben" fordert Kinderrechte auch für Ungeborene
Der Lebensschutzverein "Aktion Leben" fordert zum 30-jährigen Bestehen der UN-Kinderrechtskonvention mehr Schutz für Ungeborene. "Dass Kinder eigene Rechte haben und besonders schutzwürdig sind", sei zwar seit dem Inkrafttreten der internationalen Konvention am 2. September 1980 unumstritten, betonte Aktion Leben"-Generalsekretärin Martina Kronthaler in einer Aussendung am Dienstag. Konkret fehle allerdings bis heute, dass auch Kinder vor der Geburt einbezogen werden. Es sei an der Zeit, die Kindheit in ihrer Gesamtheit zu achten und zu schützen, forderte Kronthaler.
"Verletzungen von Kinderrechten passieren bereits vor der Geburt und haben lebenslange Folgen", mahnte Kronthaler. Bei Leihmutterschaft etwa werden Kinder gegen Geld gehandelt, was einen groben Verstoß gegen Artikel 35 der Kinderrechtskonvention darstelle, argumentierte die "Aktion Leben"-Generalsekretärin.
"Kinderrechte stehen zwar im Rang von Menschenrechten, werden aber dennoch missachtet." Ein Grund dafür liege darin, dass nicht klar definiert sei, ob die Kinderrechte schon vor der Geburt gelten, so die Kronthaler. Dringend erforderlich sei daher mehr Schutz "für Kinder von Anfang an - schon vorgeburtlich". Dies entspreche auch dem Stand der Wissenschaft, die u.a. Auswirkungen früher Einflüsse wie Stress oder Ernährung der Mutter auf die Kinder bestätige. "Werden Kinder von Anfang an als Gegenüber mit eigenen Bedürfnissen gesehen, führt das zudem automatisch zu einem achtsameren Verhalten gegenüber schwangeren Frauen", zeigte sich Kronthaler überzeugt.
Bedeutung habe eine umfassendere Deutung der Kinderrechte auch für die Bewertung von Techniken am Lebensanfang wie dem Handel mit Eizellen, der Leihmutterschaft oder genetischen Untersuchungen und Veränderungen am Embryo. Besonders die Leihmutterschaft verletze das "kindliche Bedürfnis nach kontinuierlicher Bindung". Dieser Zustand widerspreche damit dem Recht des Kindes auf bestmögliche Gesundheit und dem Verbot, gegen Geld gehandelt zu werden. Auch Eizellspende und Samenspende würden dem Recht des Kindes, nach Möglichkeit seine Eltern zu kennen und bei ihnen aufzuwachsen widersprechen, kritisierte "Aktion Leben", der auch in der Broschüre "Kinderrechte von allem Anfang an" über das Thema informiert.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (KRK) wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990 in Kraft. Österreich hat die Konvention bereits am 26. Jänner 1990 unterzeichnet und am 6. August 1992 ratifiziert. Der Kinderrechtskonvention sind bisher mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, zuletzt haben Somalia und Südsudan im Oktober 2015 die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Die USA haben das internationale Abkommen noch nicht unterzeichnet.
(Info: www.aktionleben.at)
Quelle: kathpress