Betreuungskarenz: Schulterschluss Familienverband-ÖGB
"Es gibt Pflegekarenz, Bildungskarenz oder Hospizkarenz - warum nicht auch Eltern eine zusätzliche Betreuungskarenz gewähren?" Dieses während der Pandemie Ende Mai vorgebrachte Anliegen des Katholischen Familienverbandes (KFÖ) haben sich nun auch die ÖGB-Frauen zu eigen gemacht. Den damaligen Vorschlag einer Betreuungskarenz von vier Wochen, um die durch Corona mehrfach belasteten Eltern zu unterstützen, griff ÖGB-Bundesfrauenvorsitzende Korinna Schumann jetzt mit der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf drei Wochen Sonderbetreuungszeit sowie einer besseren Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf. KFÖ-Präsident Alfred Trendl zeigte sich in einer Aussendung am Mittwoch erfreut über diesen Schulterschluss.
Mit ihrem "Wann, wenn nicht jetzt?", habe die ÖGB-Frauenvorsitzende sicher recht, so Trendl. Deren Anliegen, dass zusätzlich zu den ersten vier pensionsbegründenden Kindererziehungsjahren eine zeitlich abgestufte Regelung bis zum achten Lebensjahr des Kindes vorstellbar sei, befürworte der Familienverband.
Teilzeitarbeit aufgrund von Bereuungspflichten dürfe keinen Nachteil für die Pension mit sich bringen, argumentierte Trendl. In Wahrheit seien Kinder und deren gute Betreuung, Erziehung und Begleitung für die Gesellschaft "sowieso unbezahlbar".
Aktuell werden die vier pensionsbegründenden Jahre pro Kind nur dann angerechnet, wenn die Kinder in einem Abstand von vier Jahren oder mehr geboren werden. Laut dem Präsidenten des Katholischen Familienverbandes wäre zu überlegen, ob demgegenüber die Formel "Vier volle pensionsbegründende Jahre pro Kind" nicht einfacher und gerechter wäre.
Quelle: kathpress