Diözese Linz prüft "Zukunftsweg" im Blick auf Vatikan-Instruktion
Die Diözese Linz hat auf die am Montag veröffentliche Vatikan-Instruktion zu Pfarr-Reformen reagiert. In einer Stellungnahme betont die Diözese, dass das Konzept der Strukturreform - der sogenannte "Zukunftsweg" - mit einem Pfarrer und zwei weiteren Vorständen dem Kirchenrecht entspricht. Welche genauen Auswirkungen die Instruktion der Kleruskongregation mit dem Titel "Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche" auf das diözesane Strukturmodell haben könnte, werde nun aber von Generalvikar Severin Lederhilger geprüft. Aktuell werde an den Gesetzestexten für den "Zukunftsprozess" gearbeitet, informierte die Diözese.
Gleichzeitig hielt die Diözese Linz fest, dass es sich bei der vom Vatikan veröffentlichten Instruktion "um eine weltweite Instruktion für alle Diözesen" handel. Weiter: "Es war bekannt, dass das Schreiben kommen wird." Zudem sei eine Instruktion "kein neues Gesetz, sondern eine Auslegung des bestehenden Kirchenrechts."
Der Linzer Reformprozess sieht weniger, dafür aber größere Pfarren vor. Die Leitung der Pfarre soll dabei künftig einem Pfarrer obliegen - mit zwei weiteren Vorständen für Pastoral und Verwaltung. Konkret sieht der im "Handbuch zum Strukturmodell" vorgeschlagene "Zukunftsweg" vor, die derzeit in 39 Dekanaten zusammengefassten 486 Pfarrgemeinden der Diözese in künftig 40 "Pfarren" überzuführen, die sich dann aus je zehn bis 14 "Pfarrgemeinden" und anderen "pastoralen Knotenpunkten" bilden.
Bereits gestartet haben die Gespräche mit den entsprechenden vatikanischen Stellen in Rom: Diözesanbischof Manfred Scheuer und Generalvikar Severin Lederhilger waren Anfang Juli vor Ort, um die schon länger geplanten Beratungsgespräche über den "Zukunftsweg" vorzunehmen.
Hintergrund der Stellungnahme ist eine von der Kleruskongregation am Montag veröffentlichten Instruktion, die die traditionelle Ordnung von Pfarren und die Position von Pfarrern bekräftigt. So können Laien zwar "an der Ausübung der Hirtensorge" in einer Pfarre "beteiligt" werden und auch der notwendigen Zusammenarbeit des Pfarrers mit geschultem Personal beispielsweise in Bereichen wie Vermögensverwaltung, Gemeindekatechese oder Caritas steht nichts im Wege. Von der letztverantwortlichen Gemeindeleitung bleiben Laien aber ausgeschlossen.
Für die Aufhebung oder Zusammenlegung von Pfarren, wie sie vielerorts geplant werden, verlangt das Schreiben, das sich gleichzeitig auch gegen eine "Klerikalisierung der Pastoral" wendet, jeweils begründete Einzelfallentscheidungen von den Bischöfen.
Als Zweck des elf Kapitel umfassenden Schreibens nennt der Vatikan eine Antwort auf Strukturreformen, die "wegen tiefgehender sozialer und kultureller Veränderungen in nicht wenigen Diözesen vorbereitet werden oder durchgeführt worden sind".
Quelle: kathpress