Gesetz für Ethikunterricht geht in Begutachtung
Das Gesetz für die Einführung des Ethikunterrichts geht in Begutachtung. Das hat das Bildungsministerium am Freitag in einer Aussendung mitgeteilt. Von Seiten der katholischen Kirche wird das neue Gesetz begrüßt, wie Andrea Pinz, geschäftsführende Leiterin des Interdiözesanen Amtes für Unterricht und Erziehung, gegenüber Kathpress betonte.
Der konfessionelle Religionsunterricht wird laut neuem Gesetz beibehalten und der Ethikunterricht für all jene eingeführt, die keinen Religionsunterricht besuchen. Zielgruppe des Ethikunterrichts ist die gesamte Sekundarstufe II, also die Allgemeinbildenden Höheren Schulen sowie die Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen ab der 9. Schulstufe. Die Einführung soll ab dem Schuljahr 2021/22 beginnen. Wie das Ministerium in seiner Aussendung betont, wird bereits heute an 233 Standorten, also einem guten Drittel aller Standorte in der Sekundarstufe II, Ethik im Schulversuch unterrichtet.
Bereits im kommenden Schuljahr sollen zudem - laut Gesetzesvorhaben - die Pädagogischen Hochschulen und Universitäten als Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen mit der Planung und Durchführung von Ausbildungsvorhaben und den Aufbau des dafür erforderlichen Ressourceneinsatzes beginnen.
"Die Vermittlung ethischer Bildung gehört zu den Kernaufgaben der Schule. Für viele Schülerinnen und Schüler wird dieser Auftrag im Religionsunterricht erfüllt, weil er ethische Fragen behandelt, ohne sich darin zu erschöpfen", so Andrea Pinz gegenüber Kathpress. Dass sich nun alle Schülerinnen und Schüler verstärkt mit ethischen Fragen beschäftigen, könne freilich nur begrüßt werden. Entscheidend werde sein, inwiefern es an den einzelnen Schulstandorten zu einer guten Zusammenarbeit zwischen Religions- und Ethikunterricht kommen wird. Hier gebe es bei den verschiedenen Schulversuchen auch schon eine Reihe von gelungenen Kooperationsmodellen, berichtete Pinz.
Die im Regierungsprogramm vorgesehene Entwicklung eines Lehramtsstudiums für den Ethikunterricht mit Anrechenbarkeit von bestehenden Aus- und Weiterbildungen wird von Pinz ebenfalls begrüßt. Gerade auch für Religionslehrer sei dies eine interessante Option.
Quelle: kathpress