Ab 15. Mai weitere Lockerungen bei Gottesdiensten
Für Gottesdienste insbesondere unter freiem Himmel kommt es ab 15. Mai zu weiteren Erleichterungen. Grundlage dafür ist eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. In der Folge hat Kultusministerin Susanne Raab in einer Videokonferenz am Mittwochnachmittag mit den Spitzen der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften die Kriterien vereinbart, die ab Freitag für Gottesdienste und Veranstaltungen zur Religionsausübung gelten, und die Ergebnisse in einer Aussendung veröffentlicht. Die wichtigste Auflage ist dabei die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter, wobei aus Sicherheitsgründen ein Mindestabstand von zwei Metern bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen empfohlen ist. Für Gottesdienste im Freien entfällt ab 15. Mai die Begrenzung der Teilnehmerzahl, die bislang bei 10 Personen lag.
Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen, wie Kirchen und Kapellen, gilt weiterhin die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz als Barriere gegen eine Tröpfcheninfektion zu tragen. Die Verpflichtung gilt aber nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Darüber hinaus müssen pro Person 10 Quadratmeter des Gottesdienstraumes vorhanden sein. Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste der Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sicherzustellen.
Abseits von Gottesdiensten gibt es für das Betreten von Gotteshäusern - etwa zum persönlichen Gebet - keine Einschränkung der Personenanzahl.
Gottesdienste im Freien
Erstmals näher geregelt und am Mittwoch zwischen der Kultusministerin und den Kirchen sowie Religionen im Detail vereinbart sind jetzt die Rahmenbedingungen für Gottesdienste im Freien. Hier gilt die Regel, dass ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten ist. Der Veranstalter des Gottesdienstes muss ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist zwar nicht rechtlich verpflichtend, wird aber seitens der Kirchen und Religionen dringend empfohlen.
Tipp: Das katholisch.at-Corona-Dossier
Weiters wurde eine begrenzte Teilnehmerzahl für die Religionsausübung im Freien vereinbart. Sie findet "in Art und Umfang von gemeindeüblichen Gottesdiensten" statt. Mit diesem Kriterium wird auf den jeweils ortsüblichen Charakter abgestellt. Damit soll verhindert werden, dass sich Freiluft-Gottesdienste mit auswärtigen Personen zu religiösen Großveranstaltungen auswachsen, die nicht nur eine erhöhte Ansteckungsgefahr in sich bergen, sondern auch eine erhöhte Verbreitungsgefahr einer möglichen Covid-19-Erkrankung. Vor allem wegen der erhöhten Verbreitungsgefahr bleiben daher auch Hochzeiten und Taufen bis auf Weiteres auf den engsten Familienkreis mit maximal 10 Personen begrenzt. Die Einhaltung des Mindestabstandes, die Verfügbarkeit von Desinfektionsmittel sowie die maximale Teilnehmerzahl ist durch Ordnerdienste der zuständigen Kirchen bzw. Religionsgemeinschaft sicherzustellen.
Bischofskonferenz ergänzt Rahmenordnung
Kardinal Christoph Schönborn, der an der Videokonferenz teilgenommen hatte, zeigte sich nach der erfolgten Einigung mit der Kultusministerin sehr zufrieden. "Ab 15. Mai wird es für alle Kirchen und Religionsgemeinschaften unabhängig von ihrer Größe noch besser möglich sein, Gottesdienste zu feiern und das religiöse Leben unter den Gläubigen zu pflegen", sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz im Interview mit Kathpress. Die Katholische Kirche werde "umgehend die neuen Regeln aufgreifen und die bestehende Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die ab Freitag mögliche Feier von öffentlichen Gottesdiensten rasch ergänzen."
Es sei "sehr erfreulich, dass die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften mitgetragenen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie die erhofften Erfolge gebracht haben", führte der Kardinal weiter aus. Und schloss: "Ich danke der Bundesregierung und allen Gläubigen für die gelebte Verantwortung und Disziplin, die uns dem erhofften Ende der Krise einen großen Schritt näher gebracht haben. Beides und Gottes Hilfe brauchen wir weiterhin."
Kultusministerin Susanne Raab dankte allen Religionsgemeinschaften "für die ausgezeichnete Kooperation in dieser schweren Zeit", in die unter anderem das Osterfest, das jüdische Pessach-Fest oder der Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan gefallen seien. "Durch die gemeinsame Vereinbarung schaffen wir, dass Gläubige unter bestimmten Bedingungen wieder gemeinsam an Gottesdiensten teilnehmen können, aber gleichzeitig vor Infektionen so gut wie möglich geschützt werden. Damit ist ein wichtiger Schritt für die Wiederaufnahme des religiösen Lebens in Österreich erreicht."
Quelle: Kathpress