Kirche hält sich an staatliche Vorgaben zu Coronavirus
Die katholische Kirche in Österreich übernimmt die Vorgaben der Bundesregierung im Kampf gegen das Coronavirus (Covid-19) für alle ihre Veranstaltungen und Gottesdienstformen: Das hat Kardinal Christoph Schönborn als Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz am Dienstagnachmittag gegenüber "Kathpress" erklärt. Entsprechend den behördlichen Anordnungen sind demnach Gottesdienste in geschlossenen Räumen nicht mit mehr als 100 Personen zu feiern, ebenso wie bei Feldmessen und Gottesdiensten im Freien nicht mehr als 500 Personen teilnehmen dürfen. "Andere Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen indoor bzw. mehr als 500 Personen outdoor sind abzusagen", erklärte der Kardinal. Die Pfarrer und Kirchenrektoren seien für die Umsetzung dieser Bestimmungen in ihrem Bereich zuständig.
Im Rahmen der Vorgaben solle allerdings das kirchliche Leben so weit wie möglich weitergehen. Dafür würden die Kirchen einerseits unverändert geöffnet bleiben, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Er rief dazu auf, "zuhause zu beten, die Kirchen auch außerhalb der Messzeiten für das persönliche Gebet aufzusuchen und auch die Möglichkeit der Werktagsmessen zu nützen".
Kardinal Schönborn rief alle Gläubigen zum Gebet auf, insbesondere "für die Erkrankten und für alle, die Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen haben". Die einschneidenden Maßnahmen hätten vor allem zum Ziel, ältere und gesundheitlich angeschlagene Menschen zu schützen, die ja die Hauptrisikogruppe für eine Coronavirus-Infektion darstellen. Gleichzeitig dankte der Wiener Erzbischof allen, "die mit Augenmaß und Entschiedenheit in dieser schwierigen Situation für das Zusammenleben verantwortlich sind".
Wien: Kein Tourismusbetrieb mehr im Stephansdom
Am Dienstagnachmittag hat die Erzdiözese Wien dann einen genauen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung des Virus im Bereich des kirchlichen Lebens vorgelegt. Wie es in einem Dekret der Erzdiözese Wien heißt, werden die Vorgaben für Veranstaltungen übernommen. Veranstaltungen dürften in geschlossenen Räumen nicht mehr als 100, im Freien nicht mehr als 500 Teilnehmer haben. Diese Maßnahmen "gelten somit für alle Gottesdienstformen und kirchlichen Veranstaltungen", hieß es, wobei die Pfarrer und Kirchenrektoren in ihrem Bereich für die Umsetzung zu sorgen hätten. "Im Rahmen dieser Vorgaben soll das kirchliche Leben so weit wie möglich weitergehen. Kirchen bleiben unverändert geöffnet", heißt es im Dekret.
Darüber hinaus hat der Wiener Erzbischof "von der Sonntagspflicht dispensiert, sollte aufgrund der Maßnahmen eine Teilnahme am Sonntagsgottesdienst nicht möglich oder angeraten sein." Neben diesen Vorgaben, die als kirchliche Normen verpflichtend einzuhalten sind, sprach die Diözesanleitung darüber hinaus auch noch weitere "Empfehlungen" an die jeweiligen Pfarren aus: So sei es im Sinne der Vorbeugung von Infektionen ratsam, weiterhin Mund- und Kelchkommunion auszusetzen, auf den Friedensgruß durch Händedruck ebenso wie auf den Gebrauch von Weihwasser zu verzichten und Hygienemaßnahmen, an welche das Liturgiereferat der Erzdiözese aus gegebenem Anlass erneut erinnert hat, zu beachten.
"Bitte weisen Sie auf die Möglichkeit hin, auf weniger frequentierte Gottesdienste auszuweichen und über Medien mitfeiern zu können", heißt es in der Mitteilung. Personen, die etwa durch höheres Lebensalter oder Vorerkrankungen der Corona-Risikogruppe angehörten, sollten ermutigt werden, sich entsprechend zu verhalten und besonders zu schützen. Kardinal Schönborn habe zu Gebet für alle Kranken und Pflegenden aufgerufen und dazu eingeladen, auch außerhalb der Gottesdienstzeiten Kirchen zum persönlichen Gebet aufzusuchen.
"Aufgrund des Regierungs-Erlasses, Indoor-Versammlungen über 100 Personen zu verbieten, stellt der Stephansdom bis auf Weiteres den Tourismusbetrieb ein." Das hat Dompfarrer Toni Faber am Dienstagnachmittag mitgeteilt. "Für Gläubige, die Gottesdienste besuchen, beten oder beichten wollen, bleibt der Dom bis zu einer Anzahl von 100 Personen offen", heißt es weiter, wobei die Öffnungszeiten des Domes unverändert bleiben. Weiters werde bis Anfang April bei der Feier der hl. Messe auf Mund- und Kelchkommunion, den Friedensgruß per Händedruck und generell auf den Gebrauch von Weihwasser verzichtet.
Vor diesem Hintergrund wird neben dem Sonntagsgottesdienst um 10.15 Uhr ab sofort an jedem Werktag die 12.00-Messe aus dem Dom auf Radio Klassik Stephansdom zu übertragen. "Es soll hiermit die Möglichkeit geboten werden, die Eucharistiefeier via Radio mitfeiern zu können", erklärte die Leitung des Radiosenders gegenüber "Kathpress" am Dienstagnachmittag.
Konkrete Maßnahmenkataloge auch in anderen Diözesen
Auch die Diözesen Feldkirch und Graz-Seckau haben am Dienstag eigene Corona-Maßnahmen erlassen. Sie entsprechen in weiten Teilen den Vorgaben der Wiener Erzdiözese, sind jedoch in der Steiermark punktuell restriktiver. So sollen in der Diözese Graz-Seckau die Gottesdienste und die seelsorgliche Betreuung so gut wie möglich weitergehen, wobei die Vorgaben der Bundesregierung einzuhalten sind. Bei Gottesdiensten in Kirchen dürfen demnach nicht mehr als 100 Menschen mitfeiern, im Freien nicht mehr als 500. Jedoch werden alle anderen Veranstaltungen der katholischen Kirche in der Steiermark unabhängig von der Anzahl der Beteiligten abgesagt.
"Sollte der Besuch des Sonntagsgottesdienstes aufgrund der Umstände nicht möglich sein, so gibt es einen Dispens per bischöflichem Dekret", heißt es in der Diözese Graz-Seckau ähnlich wie in der Erzdiözese Wien. "Bei Begräbnissen halten wir uns an die Richtlinie der Regierung mit bis zu 100 Personen im Kirchenraum oder bis zu 500 Personen im Freien. Als Alternative werden Abschiedsfeiern im familiären Kreis angeboten. Das Requiem kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden", hält die steirische Diözese fest. Auch bei Taufen und Hochzeiten gelten die Vorgaben der Regierung.
Weil der Dienst an Kranken eine Kernaufgabe der Kirche sei, solle dieser im Ermessen der Priester und der Haupt- und Ehrenamtlichen in der Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge weitergehen, sofern das von den Krankenanstalten und Pflegeinrichtungen erlaubt und gewünscht ist. Weiters wird festgehalten, dass die kirchlich Pädagogische Hochschule am Augustinum ab Montag, 16. März, so wie alle Hochschulen in Österreich geschlossen wird und so weit wie möglich auf e-Learning umstelle.
Die Diözese Feldkirch weist auf ein eigenes Informationsangebot im Internet hin. So sind entsprechende Programmhinweise und alle weiteren aktuellen Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Bereich der Diözese Feldkirch zu finden unter: kath-kirche-vorarlberg.at/corona
"Die Diözese Gurk übernimmt die Vorgaben der Bundesregierung zu den Corona-Präventionsmaßnahmen", hieß es am Dienstagnachmittag aus Klagenfurt. Unter Beachtung dieser behördlichen Vorgaben werde die Diözesanleitung nach der Sitzung des Konsistoriums am Mittwoch die weitere Vorgangsweise bekannt geben.
Auch die Diözese St. Pölten hat mitgeteilt, dass das regulär angesetzte Konsistorium am Mittwoch die weitere Vorgangsweise beraten werde. "Die Bekanntgabe der Vorgehensweise für Pfarren und Einrichtungen der Diözese St. Pölten wird danach zeitnah bekannt gegeben."
Quelle: kathpress