Die Österreichische Bischofskonferenz und ihre Vorsitzenden
Gemessen am fast 2.000-jährigen Bestehen der Kirche sind Bischofskonferenzen recht juvenile Institutionen: Erst seit dem letzten Konzil (1962-65) wurden sie in der katholischen Weltkirche verpflichtend eingeführt und umfassen dabei meist die Bischöfe eines Staates. Vor diesem Hintergrund ist die Österreichische Bischofskonferenz eine der ältesten weltweit und ihre Gründung reicht zurück in die Habsburgermonarchie, die obendrein gerade nicht nationalstaatlich ausgerichtet war. So fand bereits am 29. April 1849 die erste Versammlung der (alt)österreichischen Bischöfe in Wien statt. Einberufen wurde sie nicht von einem Kirchenmann, sondern bezeichnenderweise vom damaligen Innenminister Franz Graf Stadion, und für die Beratungen ließ man sich noch Zeit: genau genommen bis zum 17. Juni.
Was damals provisorischen Charakter hatte und meist nur anlassbezogen stattfand, hat sich seither deutlich geändert. Gemäß den seit 2005 geltenden Statuten tritt die Vollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz immer im Frühjahr, Sommer und Herbst zusammen. Ihre Hauptaufgabe besteht in einer österreichweiten Koordinierung der kirchlichen Arbeit. Dazu kann die Bischofskonferenz auch rechtliche Normen erlassen und unter bestimmten Bedingungen lehrmäßige Aussagen treffen. Neben diesen innerkirchlichen Themen kommt der Bischofskonferenz eine mindestens ebenso wichtige gesellschaftliche und politische Rolle als Vis-a-Vis zum Staat auf nationaler Ebene zu. Dies zeigt sich u.a. in den regelmäßigen Stellungnahmen der Bischofskonferenz im Rahmen der Gesetzesbegutachtung.
Die Vollversammlung ist das Hauptorgan der Bischofskonferenz und ihr gehören alle Diözesanbischöfe, der Militärbischof, die Weihbischöfe, der Territorialbt von Wettingen-Mehrerau sowie etwaige Koadjutoren, Apostolische Administratoren oder Diözesanadministratoren an. Die heimische Bischofskonferenz hat derzeit 15 Mitglieder und an ihrer Spitze steht ein aus dem Kreis der neun Diözesanbischöfe Gewählter. Seit dem 30. Juni 1998 ist das der Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, der nach 22 Jahren altersbedingt von sich aus das Amt am 17. März zurücklegen wird.
Moderator, Gesicht und Stimme
Der Episkopatsvorsitzende ist kirchenrechtlich gesehen kein "Oberbischof" und hat daher auch keine Befugnisse, in die vom Kirchenrecht klar geregelten und sehr umfassenden Kompetenz der Diözesanbischöfe einzugreifen. Formal ist er nur ein auf sechs Jahre gewählter Vorsitzender eines Gremiums, das relativ wenige Eigenkompetenzen hat. Freiwillig und somit einstimmig können die Diözesanbischöfe jedoch die Themenbereiche ausdehnen, die sie österreichweit verbindlich regeln wollen, was auch immer wieder geschieht.
Der Vorsitzende leitet die Vollversammlung, die er zuvor einberufen und mit Unterstützung des Generalsekretärs vorbereitet hat. Seine Aufgabe ist nach innen mehr die eines Moderators unter den Bischöfen, gleichzeitig ist er nach außen Stimme und Gesicht des österreichischen Episkopats.
Weil zu seinen Kompetenzen auch die Beziehungen zwischen Kirche und Staat gehören, hat der jeweilige Vorsitzende der Bischofskonferenz real ein großes Gewicht in der österreichischen Kirche. Dies umso mehr, wenn es sich wie in den vergangenen 22 Jahren dabei nicht nur um einen Kardinal, sondern auch um den Erzbischof einer der größten Diözesen Europas handelt.
Langzeitvorsitzende König und Schönborn
Mit seinen 22 Jahren an der Spitze der Bischofskonferenz hat Kardinal Schönborn die zweitlängste Amtszeit aller Vorsitzenden in der Zweiten Republik. Nur Kardinal Franz König war noch länger Vorsitzender und zwar von 1959 bis 1985. Dessen Vorgänger in Wien, Kardinal Theodor Innitzer, stand von 1933 bis 1955 an der Spitze der Bischofskonferenz, ihm folgte von 1955 bis 1959 der Salzburger Erzbischof Andreas Rohracher.
Mit Karl Berg war es dann wieder der Primas Germaniae, der nach der Emeritierung Königs von 1985 bis 1989 die Bischofskonferenz leitete. Ihm folgte ab 1989 der Wiener Erzbischof Hans Hermann Groer, der schließlich im März 1995 - nach Bekanntwerden von Missbrauchsvorwürfen gegen ihn - vom Grazer Diözesanbischof Johann Weber an der Spitze des heimischen Episkopats abgelöst wurde. Im Rahmen einer außerordentlichen Vollversammlung am 30. Juni 1998 in Salzburg legte Bischof Weber für viele überraschend sein Amt zurück, und der damals erst kürzlich zum Kardinal erhobene Wiener Erzbischof Schönborn wurde zum Vorsitzenden der Bischofskonferenz gewählt.
Ein Vergleich nach Länge der Amtszeiten der jeweiligen Vorsitzenden ist jedoch nur eingeschränkt zulässig, weil die Bedingungen für die Wahl zum Episkopatsvorsitzenden früher anders geregelt waren als jetzt. So sahen die alten Statuten vor, die auch noch für die Zeiten unter Innitzer und König galten, dass der jeweils Ranghöchste den Vorsitz in der Bischofskonferenz innehatte. Somit stand automatisch und ohne Wahl ein amtierender Kardinal bzw. in seiner Ermangelung der jeweils ranghöchste Erzbischof an der Spitze des österreichischen Episkopats.
Bei der Wahl von Kardinal Schönborn zum Vorsitzenden im Jahr 1998 galt diese Regel aber nicht mehr. Mindesterfordernis war damals wie heute das Amt eines Diözesanbischofs. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass der unter diesen Bedingungen von Kardinal Schönborn aufgestellte Rekord-Langzeitvorsitz von ununterbrochene 22 Jahren wohl noch ziemlich lange halten wird. Und das soll etwas heißen, gerade in der katholischen Kirche.
Quelle: kathpress