Papst belässt Kardinal Schönborn weiter im Amt
Papst Franziskus belässt Kardinal Christoph Schönborn auch nach dessen 75. Geburtstag vorläufig und auf unbestimmte Zeit als Erzbischof von Wien im Amt. Das hat der Vatikan dem Kardinal nach Angaben der Erzdiözese Wien vom Dienstag jetzt mitgeteilt. Der Vorsitz in der Österreichischen Bischofskonferenz, den Schönborn seit 1998 führt und formell bis November 2022 inne hat, sowie die Kardinalswürde sind davon nicht unmittelbar betroffen. Dennoch gebe es Überlegungen des Kardinals, den Vorsitz in der Bischofskonferenz bei deren nächster Vollversammlung im März zurückzulegen, gab die Erzdiözese in einer Aussendung bekannt.
Mit Vollendung des 75. Lebensjahres muss jeder Bischof der katholischen Kirche seinen Rücktritt anbieten. Kardinal Christoph Schönborn, der am Mittwoch (22. Jänner) 75 Jahre alt wird, hat das bereits im Zuge der Amazonien-Synode im Oktober persönlich gegenüber Papst Franziskus getan. Mit der Antwort aus dem Vatikan ist jetzt klar, dass der Papst das Rücktrittsgesuch des Wiener Erzbischofs weder mit sofortiger Wirkung, noch "jetzt für später" ("nunc pro tunc") angenommen hat. Vielmehr bleibt Schönborn als Erzbischof von Wien voll im Amt, jedoch vorläufig und auf unbestimmte Zeit.
"In der Praxis bedeutet diese als besonders ehrenvoll geltende Regelung, dass in Ruhe das Verfahren zur Findung eines geeigneten Nachfolgers durchgeführt wird", hielt die Wiener Erzdiözese am Dienstag fest. Die Abberufung Schönborns als Erzbischof von Wien werde dann voraussichtlich zeitgleich mit der Bekanntgabe seines Nachfolgers erfolgen. Wann das sein wird, ist offen. In vergangenen Fällen betrug diese Zeitspanne oft mehr als ein Jahr, kann aber auch kürzer ausfallen.
Vorsitz in Bischofskonferenz
Im Blick auf den Vorsitz in der Österreichischen Bischofskonferenz wird in der Erklärung betont, dass dieser einem Bischof keine Autorität über andere Bischöfe gibt, sondern vor allem koordinierende Funktion hat und daher weder mit der Erzdiözese Wien noch mit der Kardinalswürde verbunden ist. Die Mitglieder der Bischofskonferenz wählen ihren Vorsitzenden aus dem Kreis der amtierenden Diözesanbischöfe für eine Funktionsperiode von sechs Jahren. Kardinal Schönborn ist seit 1998 Bischofskonferenz-Vorsitzender und wurde als solcher zuletzt 2016 für weitere sechs Jahre wiedergewählt. Der Vorsitz würde mit der Abberufung als Erzbischof automatisch erlöschen. "Um der Bischofskonferenz bis zur darauffolgenden Vollversammlung keine führungslose Zeit zu verursachen, trägt sich Kardinal Schönborn mit dem Gedanken, bei der kommenden Frühjahrsvollversammlung von sich aus den Vorsitz vorzeitig zurückzulegen und damit eine Neuwahl möglich zu machen", hielt die Erzdiözese dazu fest.
Das Kardinalsamt ist ebenfalls nicht automatisch mit dem Amt des Erzbischofs von Wien verbunden. Christoph Schönborn bleibt daher auch nach einer Emeritierung als Erzbischof Mitglied des Kardinalskollegiums. Einzige Einschränkung: Ab dem Erreichen des 80. Geburtstages darf ein Kardinal nicht mehr an der Papstwahl teilnehmen. Schönborn wurde 1998 - nicht ganz drei Jahre nach seiner Ernennung zum Wiener Erzbischof - von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) zum Kardinal kreiert. Der Papst ist völlig frei in der Entscheidung, ob er den nächsten Erzbischof von Wien ebenfalls zum Kardinal ernennt oder nicht.
Modus der Bischofsernennung
Das Verfahren zur Findung eines Nachfolgers für Kardinal Schönborn im Amt des Erzbischofs von Wien wird von der vatikanischen Bischofskongregation unter der Leitung des kanadischen Kurienkardinals Marc Ouellet durchgeführt. In Österreich hat der amtierende Apostolische Nuntius (Botschafter des Vatikans) - derzeit ist das Erzbischof Pedro Lopez Quintana - das Verfahren maßgeblich zu unterstützen. Ihm kommt es zu, Listen geeigneter Kandidaten zu erstellen und nach Rom zu übermitteln sowie Informationen zu Kandidaten einzuholen. Ein konkreter Vorschlag, der auch mehrere Personen reihen kann, wird schließlich von der Vollversammlung der Bischofskongregation im Vatikan beschlossen und dem Papst vorgelegt. In der Folge entscheidet der Papst höchstpersönlich und ist dabei auch nicht an den Vorschlag der Bischofskongregation gebunden.
Hat sich der Papst für einen Kandidaten entschieden, wird dessen Zustimmung eingeholt. Danach informiert der Vatikan die österreichischen Bundesregierung über den den Namen. Erhebt die Bundesregierung keine Einwände - das wird in der Regel in einer Ministerratssitzung entschieden -, wird umgehend die Ernennung vom Papst öffentlich ausgesprochen, indem sie im vatikanischen "Bollettino" verlautbart wird. Mit der sogenannten Inbesitznahme der Diözese ist der neue Erzbischof im Amt, auch wenn eine feierliche Amtseinführung (und Weihe, falls der neue Erzbischof noch kein Bischof ist) erst später erfolgt.
Quelle: kathpress