Bundesministerin Raab auch für Kirchen und Religionen zuständig
Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) ist in der neuen österreichischen Bundesregierung künftig auch für die Kirchen und Religionsgemeinschaften verantwortlich. Die diesbezügliche Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung des zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Kultusamtes an Raab übertragen wird, wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit Donnerstag in Kraft. Weiters erhält Raab die Zuständigkeit für kulturelle und kirchliche Stiftungen und Fonds. Zuletzt war Außenminister Alexander Schallenberg in der Übergangsregierung für das Kultusamt verantwortlich gewesen, während der vorherigen ÖVP-FPÖ-Regierung war es der frühere Kanzleramtsminister und jetzige Finanzminister Gernot Blümel.
Dem seit 2014 beim Bundeskanzleramt angesiedelten Kultusamt obliegt die Aufgabe, die staatlichen religionsrechtlichen Vorschriften zu vollziehen. Insbesondere ist es für die Entscheidung über Anträge zur Registrierung religiöser Bekenntnisgemeinschaften und die Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften zuständig. Seit Ende August 2019 steht Florian Welzig an der Spitze der Behörde. Das Kultusamt hat zudem informative und beratende Aufgaben gegenüber allen anderen Behörden wie Ministerien, Landesregierungen, Gerichten und Ämtern, wenn diese beim Vollzug ihrer Vorschriften mit Religionsgemeinschaften in Kontakt kommen oder mit religiösen Angelegenheiten der Staatsbürger befasst werden.
Im Regierungsübereinkommen der neuen türkis-grünen-Koalition werden einige Vorhaben im Blick auf das Kultusamt ausdrücklich erwähnt. So wird im Abschnitt über "Integration und Bildung" unter dem Punkt "Integrationsfördender Religionsunterricht" wörtlich festgehalten: "Erhebung, Evaluierung und Qualitätssicherung von Büchern und Materialien des Religionsunterrichts (insbesondere islamischen Religionsunterrichts), vor allem auch in Hinblick auf verfassungsrechtliche Werte wie die Gleichstellung der Frau; Prüfung durch das Bildungsministerium in Zusammenarbeit mit dem Kultusamt auf problematische Inhalte".
Weiter Aufgaben werden dem Kultusamt unter "Maßnahmen gegen Extremismus und Terrorismus" zugesprochen. So soll das Kultusamt "durch einen klaren gesetzlichen Auftrag" gestärkt werden, um eine "effiziente Kontrolle des 2015 eingeführten Verbots der Auslandsfinanzierung von Religionsgesellschaften" sicherzustellen. Ziel sei ein "konsequenter Vollzug des Islamgesetzes durch das Kultusamt". Die Regierung hat sich in diesem Zusammenhang die "Erweiterung der bestehenden Bestimmungen zur Verhinderung von Umgehungskonstruktionen des Auslandsfinanzierungsverbots im Islamgesetz (z.B. Stiftungen)" vorgenommen. Auch die "Stärkung des Kultusamtes als zuständige Vereinsbehörde für jene Vereine, die hinter Kultusgemeinden stehen", wird im Regierungsprogramm festgehalten.
Kritisch zu dieser zusätzlichen Aufgabenbeschreibung äußerte sich zuletzt der Religionsrechtsexperte Richard Potz, zumal der Fokus dabei auf dem Islam liege, was ein Problem hinsichtlich der paritätischen Behandlung aller Kirchen und Religionsgemeinschaften darstelle. Das laut Regierungsprogramm gestärkte Kultusamt solle "offenbar in Richtung eines österreichischen 'Diyanets' ausgebaut werden, das quasi kultuspolizeiliche Aufgaben übernehmen soll", monierte der emeritierte Ordinarius für Religionsrecht an der Wiener Juridischen Fakultät in einem Beitrag für die aktuelle Ausgabe der Wochenzeitung "Die Furche". Kritik an der beabsichtigten verstärkten Kontrolle des islamischen Religionsunterrichts übten auch die islamische Schulamtsleiterin, Carla Amina Baghajati, und der evangelische Schulverantwortliche, Oberkirchenrat Karl Schiefermair.
Quelle: kathpress