FAQ - FinAnKo
FAQ - FinAnKo
Für wen und ab wann gilt die FinAnKo-Richtlinie?
Die katholischen Bischöfe in Österreich haben die Überarbeitung der FinAnKo-Richtlinie für ihren Wirkungsbereich in der Frühjahrsvollversammlung 2024 beschlossen und diese mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 93 der Österreichischen Bischofskonferenz vom 15. Mai 2024 in Kraft gesetzt. Das heißt, die Richtlinie gilt für alle Einrichtungen in der unmittelbaren und mittelbaren Verwaltung der Bischöfe (Diözesen, Stiftungen, Caritas, Pfarren, Pfründe usw.). Für den Ordensbereich fällt laut Kirchenrecht die Inkraftsetzung in die Kompetenz der Ordensoberen. So liegt es an diesen, die Richtlinie für den jeweiligen Orden verpflichtend zu machen oder in Anlehnung daran eigene Richtlinien zu verfassen. Die Änderungen in der aktuellen Fassung sind innerhalb eines Jahres bis spätestens 14.5.2025 umzusetzen.
Wann wurde die FinAnKo-Richtlinie erstmalig in Kraft gesetzt?
Die katholischen Bischöfe in Österreich haben die FinAnKo-Richtliene für ihren Wirkungsbereich in der Herbstvollversammlung 2017 erstmalig beschlossen und diese mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 74 der Österreichischen Bischofskonferenz vom 1. Jänner 2018 in Kraft gesetzt.
Warum ist die Richtlinie verpflichtend?
Sie setzt das Wort Jesu um: „Euch aber muss es zuerst um sein Reich und um seine Gerechtigkeit gehen; dann wird euch alles andere dazu gegeben.“ (Mt 6,33)
- bringt die Ernsthaftigkeit zum Ausdruck, mit der sich die Kirche dieser Thematik stellt
- ist eine unerlässliche Bedingung für die Glaubwürdigkeit der Kirche auf dem Feld wirtschaftlicher Aktivitäten
- kann auf andere institutionelle und private AnlegerInnen vorbildhaft wirken
- wird zur Meinungsbildung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft beitragen
- ermöglicht ein klareres Auftreten der Kirche gegenüber InvestmentanbieterInnen und ein effektiveres Engagement gegenüber Unternehmen
- kann auf Grund der großen Zahl kirchlicher AnlegerInnen und der von ihnen veranlagten Vermögensmasse das Ziel menschen- und um- weltgerechten Wirtschaftens leichter und rascher erreichen.
Was macht eine „kleine“ Pfarre um die Richtlinie einzuhalten?
Neben dem Angebot von Festgeldern und Sparbüchern gibt es in der Zwischenzeit einige Anbieter von Publikumsfonds, welche die Einhaltung der Richtlinien in den gesetzlich verpflichtenden Dokumenten verankert haben. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an die Finanzkammer der Diözese.
Manche Punkte in der Richtlinie geben einen Interpretationsspielraum – wie sind diese auszulegen?
Zur Begleitung der Anwendung dieser Richtlinie ist die Ständige Kommission FinAnKo eingerichtet.
Die Ständige Kommission ist mit der Erfüllung folgender Aufgaben betraut:
- Ausarbeitung und Veröffentlichung von Interpretationen der Richtlinie
- Beobachtung der Anwendung der Richtlinie
- Sammlung und Diskussion der Fragen, die bei der Anwendung der Richtlinie auftreten
- Ausarbeitung von Empfehlungen für die Anpassung der Richtlinie