Tiroler Leihmutterschafts-Urteil ist "Dammbruch"
Ein Urteil eines Tiroler Bezirksgerichts zu einem Fall von Leihmutterschaft sorgt für heftige Kritik des Vereins "Aktion Leben": So hatte das Gericht laut einem Bericht in der Tageszeitung "Die Presse" (Montag) entschieden, dass Paare, die über den Weg einer beispielsweise ukrainischen Leihmutter zu Eltern werden, in Österreich als Mutter und Vater anzuerkennen sind. Dies stelle laut "Aktion Leben" einen "Dammbruch" dar, mit dem das bestehende österreichische Leihmutterschafts-Verbot ausgehebelt werde, erklärte "Aktion Leben"-Generalsekretärin Martina Kronthaler am Montag in einer Aussendung. Um eine Umgehung des Verbotes der "zutiefst menschenunwürdigen Technik" der Leihmutterschaft zu verunmöglichen, sollte dieses Verfassungsrang erhalten, forderte sie.
Einem Bericht der Tageszeitung "Die Presse" (Montag) zufolge hatte ein Tiroler Bezirksgericht rechtskräftig entschieden, dass österreichische Paare, die über den Weg der Leihmutterschaft zu Eltern werden, in Österreich als Mutter und Vater anzuerkennen sind. War bisher nur der Umweg einer Adoption durch die betreffenden Paare möglich, so wird mit dem nunmehrigen Urteil deren Eintragung als leibliche Eltern im ukrainischen Geburtsregister nun auch vom österreichischen Pflegschaftsgericht anerkannt. Die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten so zur Welt gekommene Kinder bereits seit 2012.
An der Adoption sei "als absolute Notlösung" wohl festzuhalten, "damit Kinder nicht auf der Strecke bleiben", die Praxis der Leihmutterschaft an sich sollte jedoch "unmöglich gemacht werden", forderte Kronthaler. Die Gründe lägen auf der Hand:
Leihmutterschaft ist eine moderne Form des Kinderhandels. Sie missachtet alles, was wir über vorgeburtliche Grundlegung und pränatale Bindung kennen.
Die Praxis stehe dem Bedürfnis eines Kindes auf eindeutige Herkunft zudem "diametral entgegen" und bedeute, "dass benachteiligte Frauen ihren Körper über Monate verkaufen und erhebliche gesundheitliche Risiken eingehen", so die Generalsekretärin der "Aktion Leben", die mit einer Broschüre sowie der Website www.leihmutterschaft.at über die Gefahren und Folgen der Leihmutterschaft informiert.
Wenn auch die Kindeswünsche Erwachsener "sicherlich ernstzunehmen" seien, so dürften diese nicht über Frauen- und Kinderrechten stehen, betonte Kronthaler. Es sei zu wenig, wenn Österreich Leihmutterschaft nur indirekt verbiete, würden doch Reproduktionskliniken in Ländern mit niedrigen Schutzbestimmungen ganz gezielt mit dem Argument werben, dass sie die Schlupflöcher kennen und zu nützen wissen. "Es muss deswegen auch juristisch klar gemacht werden, dass Leihmutterschaft nicht erwünscht ist", appellierte Kronthaler.
Quelle: kathpress