Burjan-Seligsprechungsprozess stand mehrmals auf der Kippe
1953, 20 Jahre nach dem Tod Hildegard Burjans, beschloss der Generalrat der Caritas Socialis in Rom, einen Seligsprechungsprozess einzuleiten. Zehn Jahre später, am 6. Juni, 1963 wurde der Prozess auf diözesaner Ebene vom damaligen Wiener Erzbischof Kardinal Franz König eröffnet. Doch es sollte noch fast 50 Jahre dauern, bis der Prozess erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Der Prozess war mehrmals auf der Kippe gestanden.
Als Politikerin, Ordensgründerin sowie Ehefrau und Mutter war Burjan nur schwer einzuordnen. So stand Burjan beispielsweise einer Gemeinschaft von Frauen vor, die alle nach den drei evangelischen Räten Armut, Gehorsam und Keuschheit lebten, sie selbst war aber verheiratete. Immer wieder wurden im Laufe des Seligsprechungsverfahrens daher neue Gutachten eingefordert, weil Burjan eine so ungewöhnliche Frau war.
Zwei Mal wollten die CS-Schwestern deshalb schon von sich her den Prozess abbrechen, doch es waren vor allem auch ermutigende Worte aus der Bevölkerung, die sie zum Weitermachen drängten. So wurde etwa 1992 in Wien ein Hildegard Burjan-Komitee gegründet. Der Tenor aller Ermutigungen: Diese ungewöhnliche Frau, die in so vielen Aspekten Vorbild ist, dürfe man Kirche und Gesellschaft nicht vorenthalten. Der diözesane Seligsprechungsprozess wurde im Juni 2001 positiv abgeschlossen. Die Akten gingen daraufhin zur nochmaligen Prüfung in die zuständige vatikanische Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen.
Aufwendiger Wunderprozess
Sehr aufwendig gestaltete sich die endgültige Anerkennung des auf die Fürsprache Burjans eingetretenen medizinischen Wunders, das laut Kirchenrecht für eine Seligsprechung notwendig ist. Das Wunder betrifft eine Frau, die infolge mehrerer Operationen aus medizinischer Sicht kein Kind zur Welt hätte bringen können. Die Frau suchte in ihrer Not "Zuflucht" bei Burjan, die selbst ihre Tochter Elisabeth unter Lebensgefahr zur Welt gebracht hatte. Schließlich konnte die Frau noch drei gesunden Kindern das Leben schenken - eine Tatsache, die für die den Fall begutachtenden Ärzte nach medizinischem Standpunkt unerklärlich blieb.
Mehrmals traten Bischofs-, Theologen- und Ärztekommissionen zusammen und zahlreiche Gutachten wurden erstellt, bevor am 7. Juni 2011 die Kardinalsversammlung der vatikanischen Selig- und Heiligsprechungskongregation dem Papst empfahl, die österreichische Sozialpionierin selig zu sprechen. Benedikt XVI. unterzeichnete schließlich am 27. Juni das entsprechende Dekret.
Wie ein Wunder mutet es freilich auch an, dass Hildegard Burjan trotz aller Widerstände als verheiratete Frau und Mutter und unter Aufrechterhaltung ihrer Ehe und Familie eine Schwesterngemeinschaft hatte gründen können und dieser auch noch bis an ihr Lebensende vorstand.
Quelle: kathpress