Familienverband begrüßt Nationalratsbeschluss zum Papamonat
Der Katholische Familienverband (KFÖ) hat begrüßt, dass am 2. Juli im Nationalrat der Rechtsanspruch auf den Vatermonat beschlossen wurde. Damit steht Vätern eine einmonatige Arbeitsfreistellung nach der Geburt eines Kindes zu.
Der KFÖ hatte sich seit Jahren für die nun von der SPÖ beantragte Einführung eines Rechtsanspruchs auf den Papamonat eingesetzt, möglichst alle Väter sollten gemäß dem Slogan "Verpass nicht die Rolle deines Lebens" diese Möglichkeit in Anspruch nehmen können. Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, veranstaltete der KFÖ noch während der Nationalratssitzung eine Kundgebung im Wiener Volksgarten. Verbandspräsident Alfred Trendl betonte dabei nochmals die Wichtigkeit des Papamonats:
Die Geburtsstunde des ersten Kindes ist die Geburtsstunde der Familie, daher sollte jeder Vater dabei sein können.
Der Papamonat komme als "Geste der Familienfreundlichkeit" allen zugute, so Trendl: "Nicht nur der Vater profitiert von dem intensiven Kontakt mit dem neugeborenen Kind, sondern natürlich auch das Kind selbst sowie die Mutter und die Partnerschaft. Außerdem seien vier Wochen Arbeitsfreistellung nicht so viel, dass der Wirtschaft Schaden zugefügt werde.
Im öffentlichen Dienst gab es bereits die Möglichkeit einen Papamonat zu beanspruchen. Jetzt haben auch Väter in der Privatwirtschaft diesen Rechtsanspruch. Der Papamonat soll in der Regel bis zum Ablauf der achten Woche nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Als Voraussetzung für den Papamonat sieht der Beschluss das Zusammenleben in einem gemeinsamem Haushalt mit dem Kind vor. Rund um die Freistellung gilt ein Kündigungsverbot. Ausdrücklich festgeschrieben wird außerdem, dass die Freistellung keine Karenz nach dem Väterkarenzgesetz ist und damit auch nicht auf diese anzurechnen ist.
Das Recht auf einen Papamonat in diesem Sinne hatten zuletzt auch die Katholische Männerbewegung und der Cartellverband gefordert.
Quelle: kathpress