Fachinstitut IEF: Externe Sexualkunde ja, aber mit Akkreditierung
Für ein duales System von mehr Aus- und Fortbildungsangeboten zu Sexualpädagogik für Lehrer einerseits sowie andererseits für ein "wohl überlegtes Akkreditierungsverfahren" für externe Anbieter an Schulen zu diesem Thema hat sich das von der Bischofskonferenz getragene Institut für Ehe und Familie (IEF) ausgesprochen. Der derzeit im Parlament behandelte Entschließungsantrag für einen Schulverweis externer Anbieter könne nur eine "Interimslösung zum Schutz der Kinder vor bedenklichen Inhalten" darstellen, erklärte IEF-Direktor Johannes Reinprecht am Dienstag auf der Homepage der Einrichtung.
Im Nationalrat liegt derzeit ein Entschließungsantrag von Rudolf Taschner (ÖVP) und Wendelin Mölzer (FPÖ) auf, demzufolge Sexualpädagogik-Vereine künftig nicht mehr an Schulen tätig sein sollen. Argumentiert wird dabei mit dem geltenden "Indoktrinationsverbot", dessen Einhaltung vom staatlichen Sexualkundeunterricht derzeit nicht sichergestellt werde. Geht es nach den Antragstellern, soll die Verantwortung für schulische Sexualkunde künftig nur noch bei den Lehrern selbst liegen.
Reinprecht betonte, Sexualerziehung sei zuallererst Aufgabe und Verantwortung der Eltern, während die Schule ergänzende und unterstützende Funktion habe; dies werde in der bisherigen Diskussion meist übersehen. Lehrer sollten durch den Ausbau von Aus- und Fortbildungsangeboten im Bereich Sexualpädagogik entlastet werden. Die Vermittlung des Lehrstoffs gemäß Lehrplan müsse jedoch weiterhin deren primäre Aufgabe bleiben statt einfach an externe Vereine ausgelagert zu werden.
Auf einen weiteren Aspekt wies IEF-Biopolitikexpertin Stephanie Merckens hin. Die Anwesenheit eines Lehrers beim Sexualkundeunterricht - welche schon im Vorfeld der damalige Bildungsminister Heinz Faßmann in einem Durchführungsverlass gefordert hatte - sei nicht automatisch das größte Hindernis für ein freies und ungezwungenes Reden der Kinder und Jugendlichen über Sexualität: Der Druck auf Schüler entstehe vor allem durch Mitschüler, die im Gegensatz zum Pädagogen nicht der Verschwiegenheitsklausel unterliegen. Fraglich sei daher, "ob die bei Fragen zur (individuell gelebten) Sexualität sicherlich wichtige Vertraulichkeit, aber auch Verschwiegenheit in Workshops vor dem Klassenverband überhaupt erreicht werden kann, oder diesfalls nicht viel eher auf (Einzel-)Angebote außerhalb des Unterrichts verwiesen werden sollte", so Merckens.
Quelle: kathpress