"Aktion Leben" kritisiert Ministeriumserlass zu Sexualkunde
Kritik an dem vom Bildungsministerium herausgegebenen neuen Erlass zur Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Organisationen im Bereich Sexualpädagogik übt die "Aktion Leben". Die neuen Vorgaben seien "unzeitgemäß", meinte Generalsekretärin Martina Kronthaler in einer Stellungnahme am Donnerstag. Der überkonfessionelle Verein fürchtet vor allem um die Wahlfreiheit der Schulen und eine qualitätsvolle Sexualpädagogik, da entsprechende Workshops außerschulischer Experten an öffentlichen Schulen künftig nicht mehr durch verpflichtende Elternbeiträgen bezahlt werden dürfen. Der am Montag bekannt gewordene Erlass sieht u.a. auch vor, dass Lehrer künftig während der Workshop-Einheiten in der Klasse bleiben und Eltern vorab über die Einbindung von Vereinen informiert werden sollen.
Die Erlass-Passagen zur Bezahlung außerschulische Experten würden eine qualitätsvolle Sexualpädagogik "ruinieren", kritisierte die "Aktion Leben". Die Lebensschutzbewegung erreicht laut Eigenangaben jährlich rund 10.000 Schüler mit schulischen Angeboten. Anbieter von sexualpädagogischen Workshops konnten bisher von den Schulen beauftragt werden. Das wird zwar in Zukunft noch möglich sein, eine Bezahlung von Seiten der Eltern aber unterbunden.
"Höchste Qualität zum Nulltarif gibt es nicht", betonte Kronthaler und forderte, dass die Eltern entweder dafür bezahlen dürfen oder "die öffentliche Hand übernimmt die Kosten". Die Anbieter könnten ohne Bezahlung ihre Arbeit nicht mehr leisten. Der Erlass gefährde nicht nur die freie Wahl der Schulen, sondern "zerstört die jahrzehntelange Arbeit vieler Anbieter in dem Bereich", so Kronthaler. Bestmögliche Sexualpädagogik sei nur durch ein Miteinander von schulischen und außerschulischen Angeboten möglich.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung sinnvoll
Der Erlass verlange zu Recht qualitätsvolle Sexualpädagogik, hob die "Aktion Leben"-Generalsekretärin hervor. Dazu sei aber "große Erfahrung" und "ständige Weiterbildung" notwendig. Ein Lehrer könnte all dies in der Unterrichtstätigkeit kaum leisten. Außerdem würden Schüler mit externen Experten unverfänglicher über Themen wie Sexualität sprechen können.
Die vom Bundesministerium erlassenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung des externen Angebotes begrüßte der Verein aber grundsätzlich. Kronthaler:
Wir finden es selbstverständlich richtig, dass die Anbieter vorab über die Inhalte ihrer Workshops und Methoden informieren.
Ebenso sinnvoll sei es, dass die didaktischen Methoden und Inhalte altersgemäß an die Lebenswelt der Kinder anknüpfen. "Vereine wie aktion leben, die seit 40 Jahren Sexualpädagogik anbieten und ihr Angebot laufend weiterentwickelt haben, befolgen diese Anforderungen auch bisher schon", meinte Kronthaler.
Auslöser "Teenstar"
Der neue Ministeriumserlass steht in Zusammenhang mit der jüngsten Debatte um den christlichen Sexualkundeverein "Teenstar", der ebenfalls an Schulen Workshops zum Thema Sexualpädagogik anbietet. Nach Kritik wurde an einem angeblich "ultrakonservativen" Weltbild, das Schülern vermittelt werde, wurde der Verein vom Bildungsministerium überprüft. Das Ministerium erklärte bereits vor einigen Wochen, dass es keinen Grund gebe, weshalb der christliche Verein in Zukunft keine Workshops mehr in Schulen abhalten dürfe.
Der neue Erlass war eine Reaktion auf die Vorwürfe rund um "Teenstar". Er sieht z.B. vor, dass Lehrer, die außerschulische Organisationen im Rahmen von Workshops einbinden, Eltern vorab informieren müssen. So müssen konkrete Personen bzw. Organisationen und deren "wertebezogener Hintergrund" angegeben werden, aber auch geplante Inhalte und Methoden.
Quelle: kathpress