Ordensspitäler wünschen sich gesetzliche Absicherung
Österreichs Ordensspitäler wünschen sich, dass die Trägervielfalt im gemeinnützigen, öffentlich finanzierten Gesundheitswesen des Landes gesetzlich verankert wird, und zwar im Krankenanstaltengesetz. Michael Heinisch, Leiter der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Ordensspitäler, begründete dies am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien u.a. mit den Ergebnissen einer internationalen Studie. Das Institut für Höhere Studien (IHS) hat dabei einen internationalen Vergleich zwischen öffentlich-gemeinnützigen, privat-gemeinnützigen und privatgewinnorientierten Spitalsträgern erarbeitet. "Die Studie liefert eindeutige Belege dafür, dass Länder mit verschiedenen Trägertypen eine hohe Patientenzufriedenheit und eine große Innovationsdynamik haben", so Heinisch.
Viele Länder nutzten die Vorteile der Trägervielfalt, um in ihren Gesundheitssystemen Effizienz, Qualität und Innovationsdynamik für die Patienten zu erschließen. "Mit den gemeinnützigen Ordensspitälern hat das öffentliche Gesundheitswesen dafür einen verlässlichen und nachhaltigen Partner", so Heinisch, und weiter:
Gegenseitige Innovationsimpulse machen die medizinische Versorgung effizienter, qualitätsvoller und erhöhen damit die positive Erfahrung der Patienten.
IHS-Studienautor Thomas Czypionka wies bei der Pressekonferenz auf ein weiteres wesentliches Ergebnis der Studie hin:
Jene europäische Länder, die bei ihrer Spitalsversorgung bislang ausschließlich auf einen Trägertyp gesetzt haben, bemühen sich um eine Erhöhung der Trägervielfalt. Wer hingegen schon bisher die Spitalsversorgung auf mehrere Trägertypen aufgeteilt hatte, ist dabei geblieben.
Heinisch forderte bei der Pressekonferenz auch eine Transparenzoffensive sowohl bei der Qualität als auch der Finanzierung:
Das österreichische Gesundheitswesen zählt hinsichtlich seiner Finanzierungsströme zu den komplexesten Systemen Europas. Es braucht eine leistungsgerechte, nachvollziehbare und transparente Finanzierung des stationären und ambulanten Krankenhausbereichs sowie des niedergelassenen Sektors.
Ebenso brauche es eine einheitliche Definition und Erfassung von Ergebnisqualitäts-Kriterien auf österreichischer bzw.europäischer Ebene, "die auch öffentlich patientenorientiert publiziert werden", so die Forderung des ARGE-Leiters.
Nirgendwo sei das Finanzierungs- und Bezahlungssystem ähnlich kompliziert, ergänzte Tomas Czypionka. Nachsatz: "Es wäre wünschenswert, dass man sich zusammenfindet und sagt, einer bezahlt das gesamte Spitalswesen."
Heinisch mahnte zudem neue gesetzliche Rahmenbedingungen ein, um Patienten schnell von wirksamen Innovationen profitieren zu lassen: "Das österreichische Gesundheitswesen zählt zu den am stärksten regulierten Systemen Europas. Um patientenorientierte Innovationen in diesem Umfeld zu unterstützen, braucht es 'Innovations-Paragraphen', mit denen Prototypen schneller entwickelt werden können. Gleichzeitig muss es einen niederschwelligen, transparenten Zugang zu Innovationsbudgets geben." Als Beispiel nannte der Sprecher der Ordensspitäler die sehr starre Krankenhaus-Organisation nach Abteilungen, während innovative Modelle in Richtung einer Krankheitsbild-orientierten Struktur gehen.
Die Ordensspitäler sind der größte privat-gemeinnützige Anbieter stationärer Krankenbehandlung in Österreich. Derzeit gibt es in Österreich 30 Spitäler, die durch Frauen- und Männerorden gegründet wurden. Bundesweit steht jedes fünfte Spitalsbett in einem Ordenskrankenhaus. In Oberösterreich werden fast die Hälfte der Patientinnen und Patienten in einem Ordenskrankenhaus versorgt. Auch die acht Wiener Ordensspitäler tragen zu rund 15 Prozent zur medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung bei. Darüber hinaus werden zum Beispiel in der Armen-Ambulanz des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in Wien jährlich rund 65.000 unversicherte Patientinnen und Patienten behandelt.
Quelle: kathpress