Bischofskonferenz begrüßt neue Karfreitagsregelung der Regierung
Die Österreichische Bischofskonferenz begrüßt die von der Regierung vorgeschlagene Regelung für den Karfreitag.
Es ist erfreulich, dass eine Lösung gefunden wurde, die für Evangelische und Altkatholiken akzeptabel ist und ihnen ermöglicht, den Karfreitag als Feiertag in gewohnter Weise zu begehen.
Das sagte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Dienstag im Interview mit "Kathpress". Dem vorausgegangen war die Erklärung der Regierung, dass künftig jedem im Rahmen des Urlaubsanspruchs ein "persönlicher Feiertag" zusteht, mit dem die Religionsausübung ermöglicht wird.
Der katholischen Kirche sei es von allem Anfang an wichtig gewesen, dass Evangelische weiterhin den Karfreitag als Feiertag begehen können, erinnerte Schipka und verwies auf die Aussage von Kardinal Christoph Schönborn am Sonntag, der das erneut angemahnt hatte. Gleichzeitig hatte der Vorsitzende der Bischofskonferenz die Regierung ersucht, in Diskussionen mit den Sozialpartnern und den Religionsgemeinschaften einzutreten, um eine bessere Lösung zu finden als die zuvor präsentierte Variante, bei der der Karfreitag ab 14 Uhr für alle frei sein sollte. Dass jetzt eine zufriedenstellende Lösung zustande gekommen sei, "ist Zeichen einer religionsfreundlichen Politik gerade im Blick auf Minderheiten", unterstrich Schipka.
Der evangelische Bischof Michael Bünker hatte zuvor den Vorschlag der Regierung als "positive Lösung mit Wermutstropfen" bezeichnet. So sei positiv, dass "die sehr umstrittene Variante mit dem halben Feiertag ab 14 Uhr" damit "vom Tisch" sei. Auch ermögliche der neue Vorschlag, "dass nun Evangelische die Möglichkeit haben, den ganzen Karfreitag als ihren Feiertag zu begehen". Zudem sei die Lösung diskriminierungsfrei und ermögliche auch Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften, einen selbstgewählten Feiertag zu haben, sagte Bünker. Als "Wermutstropfen" bezeichnete der Bischof allerdings die Tatsache, "dass dieser selbstgewählte Feiertag aus dem bestehenden Urlaubskontingent zu nehmen ist".
"Persönlicher Feiertag"
Der neue Vorschlag der Regierung, über den am Mittwoch im Parlament entschieden wird, sieht als rechtliches Novum einen "persönlichen Feiertag" vor. Demnach kann künftig im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches ein Tag als "persönlicher Feiertag" beansprucht werden. Es handelt sich dabei um einen einseitigen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers, der drei Monate zuvor angemeldet werden muss. Für das Jahr 2019 soll eine kürzere Frist definiert werden.
"Sollte der Arbeitnehmer, auf Wunsch des Arbeitgebers, verursacht durch dringende betriebliche Gründe, dennoch an diesem selbstgewählten "persönlichen Feiertag" freiwillig seiner Arbeit nachgehen, so erhält er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag. Der Urlaubsanspruch bleibt selbstverständlich bestehen. Damit erhält der Arbeitnehmer stattdessen einen anderen Urlaubstag", heißt es in einer von den beiden Regierungskoordinatoren Gernot Blümel und Norbert Hofer am Dienstag veröffentlichten Erklärung. "Diese Lösung schafft Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EUGH-Urteils", so Blümel und Hofer.
Auslöser der Diskussion um den Karfreitag war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte die österreichische Regelung, wonach nur für evangelische und altkatholische Arbeitnehmer der Karfreitag ein bezahlter Feiertag ist, als gleichheitswidrig aufgehoben. Wenn die entsprechende Regelung nicht gesetzlich korrigiert wird, hätten alle Arbeitnehmer - auch katholische - am kommenden Karfreitag (19. April) einen bezahlten Feiertag.
Quelle: kathpress