Anti-Missbrauchsgipfel
Mehr Beteiligung von Laien in Kirchenaufsicht
Anti-Missbrauchsgipfel
Mehr Beteiligung von Laien in Kirchenaufsicht
Für eine stärkere Beteiligung von Laien bei der Beurteilung der Rechenschaftspflicht von Bischöfen hat die vatikanische Kirchenrechtlerin Linda Ghisoni plädiert. Dies sei nicht deshalb nötig, weil Laien weniger anfällig etwa für die Vertuschung von Missbrauch seien als Kleriker, sagte sie am Freitag vor dem Anti-Misbrauchsgipfel im Vatikan. Vielmehr verlange es das Wesen der Kirche als einer Gemeinschaft von Gläubigen, die verschiedene Aufgaben und Stärken besitzen.
So wenig wie man sagen könne, "nur ein Bischof weiß, was für einen Bischof gut ist", könne man sagen, "nur ein Priester weiß, was gut ist für einen Priester, ein Laie für Laien, eine Frau für Frauen und so weiter". Der Idee reiner Laiengremien, die über Priester oder Bischöfe urteilen, erteilte Ghisoni indes eine Absage. Gleichwohl müssten die Kompetenzen und Erfahrungen von Laien in entsprechenden Gremien vorhanden sein. Die 53-jährige Theologin Ghisoni ist Untersekretärin am Dikasterium für Laien, Familie und Leben.
In ihrem Referat formulierte Ghisoni theologische Grundlagen für die Rechenschaftspflicht von Bischöfen und Ordensoberen in der katholischen Kirche. Die sogenannte "Accountability" war das Thema des zweiten Tages beim weltweiten Bischofstreffen zu Kinderschutz in der Kirche. Insbesondere legte die promovierte Kirchenjuristin und Beraterin der Glaubenskongregation dar, warum eine überprüfbare Rechenschaft von Bischöfe deren Autorität nicht schmälere. Vielmehr stärke dies seine Aufgabe als Hirte, indem der Bischof so noch besser in die Gemeinschaft der Kirche eingebunden werde.
Unter anderem schlug sie für das Gebiet jeder Bischofskonferenz unabhängige Gremien - besetzt mit Laien und Klerikern - vor, die Bischöfe wie Ordensoberen beraten und assistieren. Dies trage zu einem einheitlichen Level von Verantwortung bei. Daneben sollten diese beratenden Gremien hinsichtlich ihrer kirchlichen Identität von einer weiteren externen Stelle begleitet werden.
Schließlich solle das bisherige Kirchenrecht bezüglich etwa des Päpstlichen Geheimnisses dahingehend überprüft werden, dass sowohl die Würde und der Ruf beteiligter Personen geschützt werden, andererseits die notwendige Transparenz etwa zur Prüfung von Führungskandidaten oder die Bearbeitung von Verdachtsfällen gewahrt bleibt.
Quelle: kathpress