Landau fordert gesetzliche Absicherung der Palliativmedizin
Für eine bessere rechtliche Absicherung der Palliativmedizin und Palliativpflege in Österreich hat sich Caritas-Präsident Michael Landau ausgesprochen. Es brauche eine Absicherung entweder im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) oder in Form eines eigenen Gesetzes etwa nach dem Vorbild des deutschen Hospiz- und Palliativgesetzes aus dem Jahr 2015. Nur so lasse sich die Finanzierung dieses medizinisch intensiven und menschlich gebotenen letzten Lebensabschnitts und dessen Rechtsanspruch für alle sicherstellen. Darüber hinaus regte Landau ein verfassungsrechtliches Verbot der Sterbehilfe in Österreich an. Er sehe nun die Regierung unter Zugzwang, die ja das Thema Pflege heuer zu einem Schwerpunktthema erklärt hat, so Landau.
Landau äußerte sich am Montagnachmittag bei der Eröffnung der Kurztagung "Zuhause leben bis zuletzt. Möglichkeiten und Grenzen für ein Sterben daheim" im Wiener Kardinal-König-Haus. Die Veranstaltung findet im Gedenken an die Hospiz-Pionierin Sr. Hildegard Teuschl (1937-2009) statt, die vor zehn Jahren gestorben ist. Neben Landau referieren dabei u.a. die langjährige Büroleiterin von Kardinal Franz König, Annemarie Fenzl, der Mediziner und Theologe Johannes Huber, der Direktor des Kardinal-König-Hauses, P. Friedrich Prassl, und die Präsidentin des Dachverbandes Hospiz, Waltraud Klasnic.
Als "unhaltbaren Zustand" bezeichnete Landau in seiner Eröffnungsansprache die Tatsache, dass viele Einrichtungen aus dem Bereich der Palliativversorgung weiterhin zu fast 100 Prozent spendenfinanziert seien - so etwa das von der Caritas betriebene Mobile Kinderhospiz MOMO. Es brauche diesbezüglich klare Ansagen zu einer dauerhaften Finanzierung. "Ich sage das auch als Appell und als Bitte an die Verantwortlichen im Bereich der Sozialversicherung wie auch der Politik", so Landau.
Und im Blick auf die immer wieder aufflackernde Sterbehilfe-Diskussion erinnerte er an ein Wort Kardinal Königs, wonach Menschen "an der Hand eines anderen Menschen" sterben sollen und nicht "durch die Hand eines anderen Menschen". Daraus leite er den Anspruch nicht nur auf eine rechtliche Absicherung der Hospizmedizin und -pflege ab, sondern auch die Forderung nach einem Verbot der Sterbehilfe im Verfassungsrang: "Wer aktive Sterbehilfe nicht will, der muss für optimale Sterbebegleitung sorgen". Diesbezüglich sei bereits "viel gelungen" in Österreich - aber es bleibe zugleich "noch viel zu tun", so Landau.
Darüber hinaus würdigte der Caritas-Präsident Sr. Teuschl für ihren Einsatz im Bereich der Palliativmedizin und -pflege: Gemeinsam mit Kardinal Franz König (1905-2004) habe sie "Pionierarbeit" geleistet und stehe als Zeugin dafür ein, "dass zu einer Kultur des Lebens auch eine Kultur des Sterbens und eine Kultur der Solidarität mit Sterbenden gehört". Teuschl, die u.a. Gründerin des Dachverbandes Hospiz war und bereits Ende der 1970er Jahre die ersten Kurse für Sterbebegleitung konzipiert und gegeben hatte, habe großen Anteil daran, "dass Hospiz heute als gesellschaftlicher Auftrag breit getragen wird" und dass sich darin die Wertschätzung jedes einzelnen Menschen erweise. Getragen von einem insofern christlich inspirierten Menschenbild sei die Hospizbewegung daher bis heute auch eine "Gegenbewegung zur Marginalisierung von unheilbar Kranken" in der Gesellschaft, betonte Landau.
Sr. Hildegard Teuschl gilt in Österreich als Pionierin der Hospiz-Bewegung. Bereits 1978/79 hielt Teuschl den ersten Kurs für Sterbebegleitung im Schulzentrum der Caritas der Erzdiözese Wien ab; viele ihrer Schülerinnen und Schüler wurden zu wichtigen Impulsgebern in der Entwicklung von Hospiz und Palliative Care in ganz Österreich. 1987 stellte ihre Gemeinschaft, die Caritas Socialis (CS), in der Wiener Pramergasse ein Büro zur Verfügung, die Idee des Aufbaus eines Mobilen Hospizes - unter Mitwirkung der Erzdiözese Wien - und eines Stationären Hospizes (zuerst 1992 im Krankenhaus Göttlicher Heiland) wurde aufgenommen und umgesetzt. Zeitgleich entstanden in den Bundesländern verschiedene Hospizgruppen und Hospizinitiativen.
Im September 1993 folgte die Gründung des Dachverbandes Hospiz Österreich als eigenständiger Verein, der 2004 den Kardinal-König-Preis erhielt. Nach 15-jähriger Präsidentschaft übergab Sr. Teuschl den Vorsitz an Waltraud Klasnic, die seither als Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich wirkt.
Quelle: kathpress