"Visitator Lackner macht sich unabhängiges objektives Bild"
Alle Schritte, die Erzbischof Franz Lackner in seiner Funktion als Päpstlicher Visitator der Diözese Gurk setzt, hätten einzig und allein den Zweck, sich ein eigenes, unabhängiges und objektives Bild zu machen und sind auch kirchenrechtlich fundiert. Das hat Heidi Zikulnig, Pressesprecherin von Erzbischof Lackner, am Donnerstag gegenüber "Kathpress" betont. Sie wies damit auch Vorwürfe von Seiten der Diözese Gurk zurück, dass Lackner zuletzt seine Kompetenzen überzogen habe.
Lackner hat in seiner Funktion als Päpstlicher Visitator - dessen Aufagabe es ist, ein Gesamtbild vom Ganzen zu gewinnen und keine Position zu präferieren - die Grazer Anwaltskanzlei Scherbaum-Seebacher beauftragte, in jenen Ermittlungsakt in Graz Einsicht zu nehmen, wo es um den Verdacht der Untreue gegen den früheren Kärntner Bischof Alois Schwarz geht. Die Gurker Diözesanleitung hatte schon zuvor die Kanzlei Tschurtschenthaler ebenfalls damit beauftragt. Der Auftrag von Erzbischof Lackner an die Anwälte habe nichts mit Misstrauen zu tun, so Zikulnig gegenüber "Kathpress". Es gehe dem Visitator schlicht um eine "rasche und umfassende Sachverhaltsdarstellung", schließlich wolle er möglichst bald seinen Bericht nach Rom schicken.
Zikulnig verwies weiters auch auf die Sprechtage, die der Visitator am 8. und 9. Februar in Klagenfurt abgehalten hatte. Erzbischof Lackner und sein Team hätten mit rund 100 Personen gesprochen. Diese vertraulichen Gespräche würden nun ebenfalls sorgfältig aufgearbeitet.
Der Klagenfurter Ordinariatskanzler Jakob Ibounig meinte gegenüber der "Kleinen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe), dass Erzbischof Lackner mit der Beauftragung einer eigenen Kanzlei den Visitationsauftrag aus Rom überschritten habe. Wörtlich sagte er:
Das heißt, dass sich der Visitator selbst an die Stelle des mutmaßlich Geschädigten, also des Bistums setzt. So wird es sicher leichter, mögliche Täter zu schützen. Weil man Aktionen, die der Geschädigte in seinem Interesse setzen würde, leichter unterbinden oder manipulieren kann.
Ibounig sprach von "vertrauenszerstörender Maßnahme und Brüskierung der Diözesanleitung. Bezüglich Abschlussbericht ist nun mit allem zu rechnen." - Diese Vorwürfe werden von Seiten des Visitators entschieden zurückgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft Graz hielt zudem gegenüber der APA fest, dass man auf dem Standpunkt stehe, dass Erzbischof Lackner als Visitator kirchenrechtlich auch für das Bistum (Mensalgut) verantwortlich sei und damit ein rechtliches Interesse am Fortgang der Ermittlungen habe. Auf die Frage, wie die Anklagebehörde mit der Situation umgeht, dass es zwei Anwaltskanzleien als Vertreter des Bistums gibt, meinte Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft, beide würden Akteneinsicht erhalten.
Quelle: kathpress