Caritasdirektor Beiglböck für Residenzpflicht für Asylberechtigte
Für eine "Residenzpflicht", die Asylberechtigte zu einem behördlich festgelegten Wohnort verpflichtet, hat sich der steirische Caritasdirektor Herbert Beiglböck ausgesprochen. In Zusammenhang mit der Beobachtung, dass die Asylanträge in Österreich rückläufig sind, sei dieser jüngst wieder vom Grazer Integrationsstadtrat Kurt Hohensinner (ÖVP) ins Spiel gebrachte Vorschlag "eine interessante Idee". Dieser Rückgang betreffe verschiedene Regionen Österreichs nicht im gleichen Ausmaß, so Beiglböck am Montag in einer Aussendung.
Unserer Erfahrung nach gelingt es in kleinen Orten besser, Menschen miteinander in Kontakt zu bringen und so die Integration zu erleichtern.
Zudem werde damit dem Phänomen begegnet, dass sich in der Anonymität der Ballungsräume schwer zugängliche Gruppen bildeten, die unter sich blieben, gab der Caritasdirektor zu bedenken. Freilich müsse gleichzeitig aber sichergestellt werden, dass auch wichtige Integrationsangebote wie Deutschkurse flächendeckend angeboten werden. Auch unterstützende Angebote müssten für die Betroffenen steiermarkweit dann gut erreichbar sein, hielt Beiglböck fest.
Eine Residenzpflicht für Flüchtlinge nach der Anerkennung sei gegenüber dem Grundsatz der persönlichen Freiheit gut abzuwägen. Wichtig sei jedoch, gute Anreize für das Verbleiben der Menschen an dem Ort zu schaffen, an dem sie sich während des Asylverfahrens aufhielten. "Das wäre ein Signal an die betroffenen Menschen, dass es sich lohnt, Wurzeln zu schlagen", argumentierte Beiglböck. Die Wirtschaftslage erlaube es derzeit, in den Regionen Arbeitsplätze etwa im Tourismus oder in Produktionsbetrieben anzubieten. Nicht zuletzt könne eine solche Regelung in kleineren Gemeinden, die sich schwer tun, einen Schulstandort zu halten, dazu beitragen, die nötigen Klassenstärken zu erreichen, so der steirische Caritasdirektor.
Quelle: kathpress