Krisenpflegeeltern: Familienverband begrüßt Gesetzesreparatur
Der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) steht der kürzlich im Familienausschuss beschlossenen Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes für Krisenpflegeeltern mit gemischten Gefühlen gegenüber: Positiv wertet der Verband etwa, dass Krisenpflegeeltern rückwirkend mit 1. Juli 2018 nun wieder Anspruch auf die staatliche Leistung haben. Dass dieser Anspruch allerdings nur für jene gilt, die ein Kind mindestens 91 Tage betreuen, sieht der KFÖ kritisch. Man sei allerdings zuversichtlich, dass auch hier eine gute Lösung gefunden werden könne. Im Familienministerium liefen dazu gerade Gespräche, sagte KFÖ-Präsident Alfred Trendl am Mittwoch gegenüber "Kathpress".
Hintergrund der Debatte, in der sich u.a. Familienverband und Caritas eingebracht haben, ist ein Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes (OGH), wonach Krisenpflegeeltern gänzlich den Anspruch auf finanzielle Leistungen verlören. "Den Eltern wird nichts weggenommen", betonte dagegen Familienministerin Juliane Bogner-Strauß in der vergangenen Woche bei einer Sitzung im Familienausschuss des Nationalrats, vielmehr werde der Status quo wie vor dem OGH-Urteil wiederhergestellt. Demnach besteht der Anspruch auf finanzielle Leistungen, sofern die Betreuungspersonen das Krisenpflegekind mindestens 91 Tage durchgehend in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft betreuen.
KFÖ-Präsident Trendl unterstrich seinerseits in der Presseaussendung den wertvollen Dienst, den Krisenpflegeeltern verrichteten und der jede Unterstützung verdiene: "Diese leisten einen wertvollen Beitrag für die gesamte Gesellschaft: Sie helfen nicht nur den betroffenen Kindern weiterhin innerhalb einer Familie betreut zu werden, sondern entlasten dadurch auch die öffentliche Hand". An die rechtlich zuständigen Bundesländer richtet Trendl weiters den Appell, Strukturen auszubauen, die es Menschen ermöglichen, Kinder in Pflege zu nehmen. Dabei gehe es nicht nur um finanziellen Ausgleich, sondern auch um Wertschätzung, Austausch und Beratung.
Begrüßt worden war die Einigung auch seitens der Caritas: "Es ist gut und richtig, dass Krisenpflegeeltern auch die Familienleistungen des Bundes wie das Kinderbetreuungsgeld erhalten", betont Caritas Präsident Michael Landau zuletzt in einer Presseaussendung. Da Krisenpflegeeltern sehr oft aber nur ein bis zwei Monate die Betreuung von Kindern in Notsituationen übernehmen, sei auch eine Regelung für jene Familien, die Kinder kürzer als 91 Tage aufnehmen, notwendig: "Ich vernehme seitens der Regierung positive Signale rasch für die betroffenen Krisenpflegefamilien eine Lösung zu finden", erklärte Landau.
Quelle: kathpress