Caritas-Präsident Landau
"Krisenpflegeeltern unterstützen, nicht schlechter stellen"
Caritas-Präsident Landau
"Krisenpflegeeltern unterstützen, nicht schlechter stellen"
Caritas-Präsident Michael Landau hat an die gesamte Bundesregierung appelliert, die angedachte Regelung zum Bezug des Kindergeldes für Krisenpflegeeltern nochmals zu überprüfen. "Krisenpflegeeltern leisten einen wichtigen Dienst. Sie gehören dabei unterstützt, nicht belastet und schlechter gestellt", erklärte Landau am Mittwoch gegenüber "Kathpress". Landau reagiert damit auf den aktuellen Vorschlag der Regierung, dass Krisenpflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld erst dann erhalten, wenn sie das Pflegekind mindestens 91 Tage durchgehend betreuen.
Kritik zum Regierungsvorschlag kam am Dienstag u.a. auch vonseiten der Arbeiterkammer (AK). Sollte die angedachte Regelung kommen, dann würden Krisenpflegeeltern meist kein Kinderbetreuungsgeld für ihre Leistung erhalten können, weil Krisenpflegeverhältnisse in aller Regel nur sechs bis acht Wochen dauerten. Danach kämen die Kinder entweder zu den leiblichen Elternteilen oder zu einer Dauerpflegefamilie. Obwohl Krisenpflegeeltern oft mehrere Kinder hintereinander oder überlappend in Pflege haben, hätten sie so nie Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, kritisierte die AK.
Die ÖVP hat am Dienstag den Antrag zum Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern verteidigt: Alle Eltern würden damit "gleich und fair behandelt", betonte ÖVP-Familiensprecher Norbert Sieber in einer Aussendung. "Da das Krisenpflege-Wesen der Zuständigkeit der Länder obliegt, werden Krisenpflegeeltern auch von diesen für ihre Leistung finanziell entschädigt", erklärte er. Neben den Leistungen des jeweiligen Bundeslandes stehe Krisenpflegeeltern auch die Familienbeihilfe seitens des Bundes zur Verfügung, so Sieber.
Grazer Gerichtsentscheid gab Anstoß
Das Thema hatte vergangenes Jahr für Aufregung gesorgt, weil nach einem Entscheid des Oberlandesgerichtes Graz einer Krisenpflegefamilie, die ein Kind kürzer als 91 Tage bei sich hat, kein Kindergeld zusteht. Und das, obwohl der Oberste Gerichtshof (OGH) 2013 solchen Noteltern das Kinderbetreuungsgeld sehr wohl zugesprochen hatte. Die Regierung hatte eine Lösung versprochen. Laut Schätzungen des Familienministeriums sind rund 200 Familien davon betroffen.
Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) hatte noch Ende September zugesagt, dass auch jene, die die Kinder nicht drei Monate lang haben, auch in Zukunft Kinderbetreuungsgeld bekommen werden. Laut dem nunmehrigen türkis-blauen Antrag wird jetzt aber gesetzlich festgelegt, dass Krisenpflegeeltern erst dann Kinderbetreuungsgeld bekommen, wenn sie das Kind mindestens drei Monate durchgehend betreuen. Damit seien sie auch anderen Eltern gleichgestellt.
Quelle: Kathpress