Bischofskonferenz zu EuGH-Urteil
Karfreitag als Feiertag für Evangelische beibehalten
Bischofskonferenz zu EuGH-Urteil
Karfreitag als Feiertag für Evangelische beibehalten
Der Karfreitag soll weiterhin für Evangelische und Altkatholiken ein gesetzlicher Feiertag bleiben bei gleichzeitigem Entfall der Feiertagszuschläge für jene, die dennoch an diesem Tag arbeiten. Dafür hat sich der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Dienstag im Interview mit Kathpress ausgesprochen. Schipka unterstützt damit einen ähnlichen Vorschlag des evangelischen Bischofs Michael Bünker. Anlass dafür ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, der in der österreichischen Karfreitagsregelung eine Diskriminierung aus religiösen Gründen festgestellt hat, die jetzt durch den Gesetzgeber in Österreich zu beheben ist.
Weil der Karfreitag für evangelische Christen eine "zentrale religiöse Bedeutung" habe, solle die diesbezügliche "Feiertagsregelung lediglich modifiziert" werden. "Mit der Streichung der Zuschläge für jene, die trotzdem am Karfreitag arbeiten, wäre sowohl dem EuGH-Urteil als auch dem berechtigten Anliegen der drei evangelischen sowie der altkatholischen Kirchen entsprochen", führte Schipka aus. Die katholische Kirche werde in dieser Frage eng mit den evangelischen Kirchen zusammenarbeiten. Es sei zu hoffen, dass der Gesetzgeber bald eine Lösung findet, die den Karfreitag als Feiertag für Evangelische weiterhin erhält, sagte der Bischofskonferenz-Generalsekretär.
Bünker: Gesetzgeber muss jetzt handeln
Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker betonte im Blick auf das Urteil, dass der Karfreitag für Evangelische von zentraler Bedeutung sei und das Urteil den Ball zurück an den österreichischen Gesetzgeber spiele. Er selbst sei jedenfalls "im Moment erleichtert". Die EU habe wie es ihren Richtlinien entspricht nicht in das innerösterreichische Religionsrecht eingegriffen, sondern überlasse das dem österreichischen Gesetzgeber. Wenn nichts geschehe, werde der Karfreitag in der Realität ein Feiertag für alle. Eine Streichung des Feiertags durch den Gesetzgeber sei "gar nicht in unserem Interesse, denn der Karfreitag hat für die Evangelischen zentrale Bedeutung", erklärte der Bischof.
Bünker bezeichnete es wiederum als durchaus denkbar, dass die gesetzlichen Zuschläge für Evangelische bei Arbeit am Karfreitag entfallen. Diese Regelung entspräche dem EuGH-Urteil und berücksichtige zugleich die hohe Bedeutung des Feiertags für die evangelische Minderheitskirche. "Die konkrete Lösung wird das Ergebnis von Gesprächen sein. Wir legen jedenfalls Wert darauf, dass wir gehört werden", so der Bischof.
Gegen eine Streichung des Karfreitags als Feiertags durch den Gesetzgeber sprach sich ebenso der evangelische Synodenpräsident Peter Krömer aus, der auch noch einen anderen Lösungsvorschlag thematisierte. Um Interessen der Wirtschaft zu berücksichtigen, könnte der Karfreitag auch "zum Beispiel gegen den Pfingstmontag getauscht werden", so der Rechtsanwalt.
In Österreich ist der Karfreitag seit den 1950er Jahren nur für Angehörige der evangelischen Kirchen und der altkatholischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag. Angehörige dieser Kirchen hatten bisher Anspruch auf das Feiertagsentgelt, wenn sie am Karfreitag gearbeitet haben. Geklagt hatte ein konfessionsloser Österreicher. Er verlangt von seinem Arbeitgeber ein Feiertagsentgelt für den Karfreitag 2015, an dem er gearbeitet hatte.
Quelle: Kathpress