Gewaltprävention
Minister Faßmann wirbt für Ethikunterricht
Gewaltprävention
Minister Faßmann wirbt für Ethikunterricht
Bildungsminister Heinz Faßmann hat seine Absicht bekräftigt, für Schüler der Oberstufe, die nicht den konfessionellen Religionsunterricht besuchen, einen verpflichtenden Ethikunterricht einzuführen. Der in Österreich bisher nur als Schulversuch existierende Unterrichtsgegenstand sei die bessere "Alternative zur Freistunde oder zum Kaffeehausbesuch", wiederholte der Minister am Sonntag in der ORF 2-Sendung "Hohes Haus" seine Forderung. Ein wichtiger Inhalt des Ethikunterrichts wäre für Faßmann die Gewaltprävention und "der Respekt vor dem anderen, aber auch vor der Gesellschaft, der Natur und den Tieren".
Mit dem Aspekt der Prävention von Gewalt gegen Frauen sprach der Minister ein aktuelles Thema in der öffentlichen Debatte an. Es sei wichtig, besonders Burschen "rechtzeitig darüber aufzuklären, wie man mit Aggressionen umgeht und wie das Zusammenleben von Mann und Frau funktionieren soll", sagte er. Der Ethikunterricht sei der richtige Ort dafür, man müsse hier "früh anfangen", wobei hier bei der Vermittlung keine Geschlechtertrennung vorgesehen sei. Ebenso müsse Präventionsarbeit jedoch auch vom konfessionellen Religionsunterricht vermittelt werden. "Wenn dies nicht geschieht, würde ich darauf einwirken, dass es Teil des Unterrichts wird", erklärte Faßmann.
Der Minister kam auch auf das Verhüllungsverbot für Mädchen unter zehn Jahren zu sprechen, für das die Regierung in den vergangenen Tagen eine Gesetzesvorlage präsentiert hatte. Auch wenn die Zahl von Kopftuch-tragenden jungen Mädchen äußerst gering sein dürfte, sei für ihn "Normsetzung nicht mit Quantitäten verbunden", betonte der Minister. Die Regierung wolle damit klar zum Ausdruck bringen, "dass das Recht auf freie Entfaltung der Kinder über dem Recht elterlicher Erziehung steht". Faßmann gab an, er hoffe in der "heiklen Debatte" auf eine "breite politische Mehrheit" im Parlament.
Hinsichtlich der Frage, ob ein Verhüllungsverbot auch für Lehrerinnen gelten solle, erklärte der ÖVP-Minister, alle Repräsentanten des öffentlichen Dienstes sollten sich "religiös-weltanschaulich neutral verhalten" und dies auch durch ihre Kleidung zum Ausdruck bringen - wobei er auch an Richterinnen oder Polizistinnen denke. Ein Neutralitätsgebot auch im äußeren Erscheinungsbild würde er befürworten, etwa für Religionslehrerinnen würde dies freilich nicht gelten.
In Richtung Muslime betonte Faßmann weiters, dass der Schwimmunterricht ein unverzichtbarer Teil des Unterrichtsfaches Sport und Bewegung "und damit auch Teil der Schulverpflichtung" sei. "Wer nicht daran teilnehmen möchte, muss einen triftigen Grund bringen, etwa ein ärztliches Attest", so der Minister. Es könne nicht sein, dass eine Religion die Teilnahme verbiete - wobei sich die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) durchaus dazu bekenne, dass der Schwimmunterricht zur Schulverpflichtung gehört. Mit der Bestellung von Susanne Wiesinger zur Ombudsfrau habe die Regierung eine "Möglichkeit geschaffen, genauer hinzuschauen", so der Minister.
Quelle: Kathpress