Kärnten: Guggenberger beschließt Änderungen in Bistum und Diözese
Der Kärntner Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger hat mehrere Änderungen im Bistum und in der Diözese Gurk-Klagenfurt für die Zeit der Sedisvakanz verfügt. Das Bistum und die Finanzkammer der Diözese werden unter neue Führung gestellt, die wirtschaftlichen Erträge des Bistums zweckgewidmet für die Seelsorge der Diözese und die Entscheidungs- und Kontrollgremien von Diözese und Bistum miteinander verschränkt. Das teilte die diözesane Pressestelle am Dienstag mit. Als weitere Maßnahme soll ab 2019 erstmals auch ein Jahresrechnungsabschluss des Bistums und somit des bischöflichen Mensalguts sowie des Domkapitels präsentiert werden.
Guggenberger habe die Maßnahmen in Absprache mit dem Domkapitel getroffen und auf die Dauer des unbesetzten Kärntner Bischofsstuhls beschränkt, geht aus der Mitteilung hervor. "Über die Zeit danach hat der neue Bischof zu entscheiden", heißt es weiter. Basis für die Veränderungen seien die Zahlen und Daten, welche die externe Prüfung der Diözese ermittelt habe, sowie auch Feststellungen der "Arbeitsgruppe Bistum". Das Prüfungsergebnis hätte am Dienstag der Öffentlichkeit präsentiert werden sollen, was jedoch auf Weisung aus dem Vatikan abgesagt wurde; anstelle dessen wurde der Bericht der "Arbeitsgruppe Bistum" zu einer ersten Prüfung an die römische Bischofskongregation übermittelt.
Bei den personellen Veränderungen wies Guggenberger ausdrücklich darauf hin, dass sich in der nicht veröffentlichten Wirtschaftsprüfung "kein wie immer geartetes, persönlich schuldhaftes Verhalten der beiden ausscheidenden Amtsträger" gezeigt habe. Dies betreffe einerseits den wirtschaftlichen Geschäftsführer des Bistums, Andreas Maier, der seine Funktion an den Ökonom des Gurker Domkapitels, Stiftspfarrer Gerhard Christoph Kalidz, übergibt. Ihm zur Seite stehen Georg Rösslhuber für den Forstbereich, Michael Frohnwieser und Franz Resch für den Hotelbereich St. Georgen sowie Franz Schils für den Bereich Bildungshaus St. Georgen. Auch der diözesane Finanzkammerdirektor Walter Walzl legt seine Funktion zurück, wobei bis auf weiteres der frühere Finanzkammerdirektor und Ökonom der Diözese, Franz Lamprecht, diese Aufgaben übernimmt.
Hinsichtlich der Erträge des bischöflichen Mensalgutes (Bistum Gurk) beschloss Diözesanadministrator Guggenberger, sie sollten "hinkünftig wieder stiftungsgemäß verwendet" werden. Es sei der "ureigenste Stiftungszweck des Bistums durch die heilige Hemma", Pfarren und Initiativen der Diözese zu unterstützen und zu fördern, und bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts seien bis zu 50 Kärntner Pfarren direkt aus den Erträgen des Bistums als Patronate unterstützt worden. "Ab sofort sollen die Erträge, die das Bistum erwirtschaftet, wieder direkt und unmittelbar den seelsorglichen Aufgaben der Diözese zugeführt werden", heißt es in der Mitteilung.
Als weitere Maßnahme sollen die Verwaltungseinheiten von Diözese und Bistum im Bereich der Entscheidungs- und Kontrollgremien miteinander verschränkt werden. Der ständige Vertreter des Diözesanadministrators, der Finanzkammerdirektor, der Rechtsreferent der Diözese und der Klagenfurter Dompfarrer im Wirtschaftsrat des Bistums seien daher ab sofort mit Sitz und Stimme im Wirtschaftsrat des Bistums vertreten. Aufgabe der vier Genannten sei es auch, im diözesanen Wirtschaftsrat und im Konsistorium der Diözese regelmäßig über Vorgänge und Entscheidungen im Bistum Bericht zu erstatten.
Quelle: kathpress