Gurk-Klagenfurt: Diözese schickt Prüfbericht nach Rom
In der Diözese Gurk-Klagenfurt ist der Prüfbericht über das Bischöfliche Mensalgut fertiggestellt und wird an die Bischofskongregation in Rom übermittelt. Eine ursprünglich für Dienstag festgesetzte Pressekonferenz, bei der der Abschlussbericht präsentiert werden sollte, findet laut einer Mitteilung der Diözese vom Montag nicht statt. Die Bischofskongregation habe die Absage angewiesen, erklärte die Diözese mit einem Verweis auf Nuntiaturrat George Panamthundil, der derzeit die Nuntiatur des Heiligen Stuhls in Wien leitet.
Mit der Erstellung eines Prüfberichts für das bischöfliche Mensalgut hatte Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger Mitte Juli eine Wirtschaftsprüfungskanzlei beauftragt. Damit komme man einem Versäumnis nach, denn in den vergangenen vier Jahren sei entgegen den Statuten des Bistums keine jährliche externe Wirtschaftsprüfung durchgeführt worden, hieß es damals seitens der Diözese. Zudem werde der Bildungsbereich des Stiftes St. Georgen/Längsee zusätzlich einer Prüfung durch kirchlich unabhängige Fachleute unterzogen.
Die Klärung der wirtschaftlichen Situation des Gurker Mensalgutes ist ein zentrales Anliegen Guggenbergers, der seit 2. Juli als gewählter Diözesanadministrator die Diözese während der Sedisvakanz leitet. Unmittelbar nach seiner Wahl erklärte Guggenberger damals, es sei ihm "mit Blick auf die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" ein Anliegen, "durch Klarheit, Entschiedenheit und Transparenz in meinem Kommunikations- und Führungsstil verloren gegangenes Vertrauen in die Diözesanleitung wieder herzustellen."
Dass der jetzt fertiggestellte Prüfbericht zur wirtschaftlichen Situation des bischöflichen Mensalguts vorab an den Vatikan ergeht, ist "übliche Praxis". Das wurde "Kathpress" gegenüber auf Anfrage von maßgeblicher kirchlicher Stelle bestätigt. Bei Vorwürfen gegen einen Bischof müsse zuerst die zuständige vatikanische Bischofskongregation diesen Vorwürfen nachgehen und diese prüfen. Von daher sei es üblich, dass substantielle Unterlagen wie jene über das Bistum Gurk zuerst der Bischofskongregation zur Verfügung zu stellen sind.
Quelle: kathpress