mein STAND.PUNKT
»Ehe für alle«?
mein STAND.PUNKT
»Ehe für alle«?
Ein STAND.PUNKT von Dr. Stephanie Merckens
Soll die Ehe auch für Homosexuelle geöffnet werden? Immer drängender wird diese Frage gestellt, die für die Generation vor uns als solche noch denkunmöglich erschien. Weil es dabei um eine fundamentale Frage für das Zusammenleben in der Gesellschaft jetzt und in Zukunft geht, sind alle Verantwortungsträger gut beraten, nicht nach Mode und Trend zu entscheiden, sondern den unverwechselbaren Kern dieses Rechtsinstitutes in Blick zu nehmen. Demnach ist die Ehe die Verbindung von Mann und Frau mit der Absicht zur unzertrennlichen Lebensgemeinschaft. Aufgrund ihrer biologischen Eigenart beinhaltet die Verbindung von Mann und Frau – und nur diese Verbindung – die Potentialität zur Lebensweitergabe. Für ein Kind bedeutet die Ehe die öffentliche, rechtswirksame Erklärung seiner leiblichen Eltern, für einander möglichst lebenslang Sorge zu tragen. Die Dreierbeziehung der leiblichen Eltern zu ihrem Kind/ihren Kindern ist daher ein Wesensmerkmal der Ehe. Und das soll so bleiben.
Die Ehe wurde nicht erst durch das Gesetz geschaffen, sie ist vielmehr rechtlich und persönlich eine Vorgabe und Aufgabe zugleich. Der Gesetzgeber hat der Ehe einen besonderen Rechtsschutz verliehen, da der Staat ein besonderes Interesse an ihr hat. Nur durch die Verbindung von Mann und Frau kann die nächste Generation entstehen. Die Ehe wird daher zu Recht als Keimzelle einer Gesellschaft bezeichnet.
Unabhängig von der Ehe gibt es andere Formen des Zusammenlebens von Erwachsenen mit oder ohne Kinder. Österreich hat dafür das Rechtsinstitut der Eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Personen sowie die Möglichkeit der Adoption und Pflegeelternschaft. Zusätzlich wurde ermöglicht, dass auch gleichgeschlechtliche Partner rechtlich als Elternteil eines Kindes anerkannt werden, selbst wenn sie biologisch nicht mit diesem verwandt sind. Eheliche und uneheliche Kinder werden in Österreich rechtlich völlig gleichberechtigt behandelt.
Es gibt keinen Grund, die Ehe im österreichischen Recht umzudefinieren, denn:
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat bereits mehrfach bestätigt: Kein Staat ist verpflichtet, auch die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare sind mit der Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, ausreichend sichergestellt.
- Eheliche und uneheliche Kinder werden in Österreich rechtlich völlig gleich behandelt.
- Die Einführung der "Ehe für alle" hat nicht zu dem erhofften Akzeptanzschub geführt, den sich homosexuell empfindende Menschen gewünscht hätten.
- Ebenso wie eine Frau kein Mann ist, ist auch die Eingetragene Partnerschaft keine Ehe. Der Unterschied liegt in der biologischen Natur.
- Die unterschiedliche Bezeichnung der beiden Lebensbeziehungen ist nicht diskriminierend. Sonst müsste sich eine Frau schon dann diskriminiert fühlen, wenn sie als Frau bezeichnet wird.
- Primäres staatliches Interesse im Sinne des Kindeswohls sollte es sein, dass Kinder bei ihren leiblichen Eltern in stabiler, auf gegenseitigem Beistand ausgerichteter Gemeinschaft aufwachsen. Die Absicht, genau das zu ermöglichen, ist die Definition der Ehe im österreichischen Recht.
- Leibliche Elternschaft ist identitätsstiftend – würde die Ehedefinition auch eine Verbindung gleichgeschlechtlicher Personen mitumfassen, müsste das Wesensmerkmal der leiblichen Elternschaft gestrichen werden – damit wird der Begriff "Ehe" nicht erweitert, sondern sinnentleert.
- Wenn der Begriff Ehe nicht mehr nur für die Verbindung von Mann und Frau verwendet wird – und sich damit auf die biologische Eigenart potentieller leiblicher Elternschaft bezieht – gibt es keinen Grund, die Ehe auf zwei Personen zu beschränken oder Geschwister auszuschließen.
- Eine derartige Aushöhlung des Begriffs wäre aber weder im Sinne der Kinder noch im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes.
- Um einen Oberbegriff für die verschiedenen menschlichen Lebensformen zu gewinnen, muss man nicht die "Ehe" aushöhlen, denn dafür gibt es bereits einen Begriff: er heißt "Beziehung" …. und kann je nach Bedarf rechtlich abgesichert werden.
Dr. Stephanie Merckens ist Juristin und Referentin für Biopolitik beim Institut für Ehe und Familie (IEF).
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