Künstliche Befruchtung: Kirche übt Kritik
"Familienbischof" Klaus Küng, Katholischer Familienverband und Aktion Leben üben Kritik an Votum der Bioethikkommission zu Änderungen bei der In-vitro-Fertilisation
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Wien, 18.04.12 (Katholisch.at/KAP) Kirchliche Einrichtungen üben Kritik an der jüngsten Stellungnahme der Bioethikkommission hinsichtlich einer Lockerung des Verbots künstlicher Befruchtung für alleinstehende Frauen und gleichgeschlechtliche Paare stimmen. Man teile die Bedenken jener sechs Kommissionsmitglieder, die sich in einem Minderheitsvotum gegen eine Ausweitung des Gesetzes aussprachen, heißt es in einer Aussendung des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ) am Mittwoch. So verständlich der Kinderwunsch bei Alleinstehenden oder homosexuellen Paaren sei, so sehr gelte zu bedenken, dass "Kinder nicht verzweckt" werden dürfen, betonte Familienverbandspräsident Alfred Trendl. Im Mittelpunkt müsse das Kindeswohl stehen und nicht der eigene Fortpflanzungswunsch.
Weiters mahnte Trendl, den individuellen Kinderwunsch nicht über das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht jedes Kindes auf seine Eltern zu stellen. Die Konvention gibt dem Kind das Recht, "soweit möglich seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden", wie es in Artikel 7 heißt. Dies sei bei einer Ausweitung der In-vitro-Fertilisation nicht mehr gegeben. Studien würden außerdem zeigen, welche wichtige Rolle gerade den Vätern bei der Entwicklung des Kindes zukomme, so Trendl: "Väter unterstützen ihre Kinder sowohl bei der körperlichen, als auch bei der psychischen Entwicklung". Väter seien wichtig zur Ausbildung eines "reichhaltigen Menschenbildes", so der KFÖ-Präsident. Daher sei es für jeden Menschen zentral, seine biologischen Eltern zu kennen.
Küng: Wichtige "Geschlechterspannung"
Der Katholische Familienverband schloss sich damit der Kritik von "Familienbischof" Klaus Küng an. Dieser hatte in einer unmittelbaren Reaktion auf die am Dienstag veröffentliche Stellungnahme der Bioethikkommission daran erinnert, dass jedes Kind ein Recht auf Mutter und Vater habe - und es die "Geschlechterspannung der beiden zur Entwicklung" brauche. Dieses Recht dürfe einem Kind nicht "geplant und bewusst" verwehrt werden.
In der Stellungnahme befürwortet die Bioethikkommission mehrheitlich eine Zulassung von alleinstehenden Personen und gleichgeschlechtlichen Paaren zu fortpflanzungsmedizinischen Maßnahmen. Sechs der 25 Mitglieder der Kommission sprachen sich in einem Minderheitsvotum allerdings dagegen aus. Die Bioethikkommission war im Februar vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu einer Stellungnahme eingeladen worden. Beim VfGH stehen Gesetzesprüfungsverfahren zum Fortpflanzungsmedizingesetz an.
Die künstliche Befruchtung in der Petrischale (In-vitro-Fertilisation) ist in Österreich gegenwärtig nur innerhalb ehelicher bzw. stabiler Gemeinschaften erlaubt, wenn Samen- und Eizellen der jeweiligen Partner verwendet werden.
"Aktion Leben:" Beschränkung "gerechtfertigt"
Die Beschränkung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung auf heterosexuelle Paare in Österreich sei "gerechtfertigt", weil sie grundlegende Rechte anderer Menschen schütze, übte auch die "Aktion Leben" Kritik am Mehrheitsvotum der Bioethikkomission. In der Beurteilung des Verbots müssten das Wohl und die Rechte von Kindern "mehr als bisher maßgeblich" sein, betonte "Aktion Leben"-Präsidentin Gertraude Steindl. Das Freiheitsrecht, sich fortzupflanzen, beinhalte nicht, dass der Staat ein Recht auf Fortpflanzung um jeden Preis garantieren könne.
Durch eine Lockerung der entsprechenden Gesetze würde etwa auch das in Österreich geltende Verbot der Leihmutterschaft gefährdet, argumentierte Steindl. "Wenn der Zugang zu In-vitro-Fertilisation für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden soll, weil ein Verbot als diskriminierend betrachtet wird, dann ist die logische Folge die Aufhebung des Verbots der Leihmutterschaft." Eine Erlaubnis der IVF für diese Paare mache sonst keine Sinn, so die "Aktion Leben"-Präsidentin: "Wie sonst, wenn nicht durch Leihmutterschaft, soll ein homosexuelles männliches Paar zu einem genetisch verwandten Kind kommen?"
Für das Verwirklichen des Kinderwunsches gleichgeschlechtlicher Paare würden daher andere Menschen "in ihrer psychischen und physischen Integrität verletzt", warnte Steindl. Genau dies passiere nämlich bei der Leihmutterschaft.